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   OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09   

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https://dejure.org/2009,9793
OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09 (https://dejure.org/2009,9793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09 (https://dejure.org/2009,9793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2009 - 2 Ss OWi 705/09 (https://dejure.org/2009,9793)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Entbindung von der Anwesenheitspflicht

  • Judicialis

    OWiG § 73

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73
    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 29 OWi 131/08
  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09
    Nach den genannten Vorschriften muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (zu vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 1999, 23).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch des Betroffenen durch Urteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (zu vgl. BayObLG DAR 2003, 463; OLG Köln NZV 1999, 264, 265) oder einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 4 Ss OWi 918/02; Göhler, a.a.O. § 80 Rdnr. 16b).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09
    In diesem Zusammenhang ist in aller Regel auch darzulegen, wann und mit welcher Begründung der Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gestellt worden ist und wie das Gericht diesen Antrag beschieden hat Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (zu vgl. BGHSt 30, 331; zu vgl. auch Göhler, a.a.O., Rdnr. 16c, 16i).
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