Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.03.2009 - 2 Ss OWi 71/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
StVO § 23
Beeinträchtigung; Verkehrssicherheit; Auslandszulassung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Geldbußen unter 100 Euro und zum Gebrauch eines nicht verkehrssicheren ausländischen Fahrzeugs im Inland trotz Nichtanwendbarkeit der FZO
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Geldbußen unter 100 Euro // Gebrauch eines nicht verkehrssicheren ausländischen Fahrzeugs im Inland trotz Nichtanwendbarkeit der FZO
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ahndung eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit durch ein im europäischen Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug
- Judicialis
FZV § 20 Abs. 1; ; FZV § 20 Abs. 3; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StVZO § 23; ; StVZO § 31 d; ; StVZO § 31 e
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ahndung eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit durch ein im europäischen Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Ausländischer Pkw - Mangelhaft nach dtsch. Recht trotz EU-Zulassung?
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 24.11.2008 - 82 OWi 457/08
- OLG Hamm, 05.03.2009 - 2 Ss OWi 71/09
Wird zitiert von ... (2)
- AG Siegen, 08.02.2012 - 431 OWi 876/11
Zulässigkeit des Anbringungs einer getönten Folie an den vorderen Seitenscheiben …
Ein Verstoß gegen § 40 Abs. 1 Satz 3 StVZO stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69a Abs. 3 Nr. 12 StVZO dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5.3.2009 - 2 Ss OWi 71/09). - OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 Ss OWi 254/09
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Angabe der Messmethode im Urteil bei …
Angaben zur Messmethode sind aber erforderlich, um eine Überprüfung des angefochtenen Urteils zu ermöglichen (OLG Düsseldorf VRS 90, 7; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 10. März 2009 - 2 Ss-OWi 71/09 -)." .