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   OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09   

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OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09 (https://dejure.org/2009,17709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09 (https://dejure.org/2009,17709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 2 Ss OWi 754/09 (https://dejure.org/2009,17709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    OWiG §§ 77b, 80 Abs. 1, 80 Abs. 2

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Behauptung unzutreffender Würdigung von Beweisen

  • Judicialis

    OWiG § 77b; ; OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77b; OWiG § 80 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05 -).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG anhand des abgekürzten Urteils (zu vgl. BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdn. 12, 13, 16h).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Bei der Abstandsmessung mit dem Verkehrsüberwachungsgerät VKS, Softwareversion 3.01 des Herstellers VIDIT handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rspr. des BGH (zu vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 8.7.2005, Ss (OWi) 801/04), so dass es der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zur Klärung der Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Einsatz des v.g. Messgerätes nicht bedarf.".
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05 -).
  • OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei lückenhaften Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (zu vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zit. bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • OLG Schleswig, 14.08.2002 - 2 Ss OWi 96/02
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09
    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (zu vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zit. bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
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