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   OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04   

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https://dejure.org/2005,2644
OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04 (https://dejure.org/2005,2644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04 (https://dejure.org/2005,2644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2005 - 2 Ss OWi 817/04 (https://dejure.org/2005,2644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Fahrverbots wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Wirksamkeit einer Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Folgen eines Unterlassens des Bestreitens der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Höhe der ...

  • Judicialis

    StVO § 41 II; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; StVG § 25 a; ; StVG § 25 a Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; OWiG § 17 Abs. 1; ; OWiG § 17 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Umfang des Begründungszwangs für den Tatrichter, wenn er von einem Fahrverbot nicht absehen will

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Umfang der erforderlichen Ausführungen des Tatrichters, wenn er den Betroffenen auf eine Verbüßung des Fahrverbots im Urlaub verweisen will

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur gebotenen Kompensation des Fahrverbots durch Erhöhung der Geldbuße

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 2a
    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des Betroffenen auf Urlaub für die Dauer des Fahrverbots

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 11 OWi 267/04
  • AG Herne-Wanne - 11 OWi 600 Js 603/04
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Der Betroffene hat zudem auch weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten (vgl. insoweit Senat VRS 96, 458 = NZV 1999, 391).
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999, 2 Ss OWi 1/99 = NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 sowie Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 = NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 = NZV 2000, 9; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Das ist z.B. dann bejaht worden, wenn er die Möglichkeit hat, während der Vollstreckung des Fahrverbots Urlaub zu nehmen (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1996, 118, 119), wobei die Vorschrift des § 25 a StVG von erheblicher Bedeutung ist.
  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Der weitere Umstand, dass der Betroffene als sogenannter Vielfahrer in überdurchschnittlichem Umfang am Straßenverkehr teilgenommen hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn gerade für einen erfahrenen Verkehrsteilnehmer ist zum einen wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Konkretisierung in der BKatV, nach der für bestimmte Verstöße regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen ist, und zum anderen aufgrund der durch hohe Fahrpraxis gewonnenen Erfahrung die Verhängung eines Fahrverbotes vorhersehbar und berechenbar geworden (OLG Hamm, NZV 2003, 103, 104)." Diese Feststellungen sind lückenhaft (§ 267 StPO).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999, 2 Ss OWi 1/99 = NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 sowie Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 = NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 = NZV 2000, 9; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999, 2 Ss OWi 1/99 = NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 sowie Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 = NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 = NZV 2000, 9; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Allerdings kann der Betroffene, worauf der Senat bereits ebenfalls hingewiesen hat, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm DAR 1999, 417 (Ls.) = NStZ-RR 1999, 313 = VRS 97, 272 = NZV 2000, 96).
  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    III. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes zusätzlich hin: Für die neue Fahrverbotsentscheidung wird zu beachten sein, dass der Betroffene sich bei seiner Urlaubsplanung grundsätzlich auf die Möglichkeit der Verhängung des Fahrverbots wird einrichten müssen (vgl. z.B. OLG Köln VRS 88, 392), und zwar spätestens ab Zustellung des Bußgeldbescheides, in dem ein Fahrverbot angeordnet wird.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass es sich bei der vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegten Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt (vgl. Senat in VA 2004, 137 (Ls.) = DAR 2004, 464 = ZAP EN-Nr. 572/2004 = VRS 107, 114).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    In dem Zusammenhang weist der Senat allerdings auf seine Entscheidung vom 3. März 2005 - 2 Ss OWi 817/04, VRR 2005, 155 = http://www.burhoff.de - hin.
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436; so auch Deutscher NZV 1999, 113).
  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08

    Fahrverbot; Absehen; Urlaub; Feststellungen; Umfang

    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. VRS 108, 444 = NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155 = VA 2005, 86).

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat in VRS 108, 444 u.a.) Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolgen in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senat, a.a.O.).

  • AG Landstuhl, 11.05.2015 - 2 OWi 4286 Js 1077/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Eigenverantwortliches Herbeiführen der

    Der Betroffene darf nicht die Hauptverhandlung abwarten, sondern muss ab Erhalt des Bußgeldbescheides, Vorbereitungen dafür treffen, das Fahrverbot sozialkonform anzutreten (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2005, 2 Ss OWi 817/04, NZV 2005, 495).

    Denn der Betroffene muss ab Erhalt des Bußgeldbescheides Vorbereitungen dafür treffen, das Fahrverbot sozialkonform zu absolvieren (OLG Hamm, NZV 2005, 495; Krumm, NZV 2007, 561).

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (vgl. dazu schon OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436 und zuletzt OLG Hamm VRR 2007, 236; so auch Deutscher NZV 1999, 113 und in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff. m.w.N.).
  • AG Mühlhausen, 22.05.2020 - 5 OWi 285 Js 4757/19

    Fahren unter Alkoholeinfluss: Absehen vom Regelfahrverbot wegen systemrelevanter

    Hierfür ist jedoch erforderlich, dass der Betroffene über genug Urlaub verfügt und er diesen auch am Stück nehmen kann (OLG Hamm 03.03.2005, Az. 2 Ss OWi 817/04).
  • AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter

    Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).
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