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   OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09   

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https://dejure.org/2009,77640
OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09 (https://dejure.org/2009,77640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09 (https://dejure.org/2009,77640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 817/09 (https://dejure.org/2009,77640)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG bei einer sonst die Verfassungsbeschwerde begründenden Rechtsverletzung i.S.v. § 90 BVerfGG (Göhler, a.a.O., § 80 Rdnr. 16e m.w.N.: vertretbar) ist abzulehnen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht , Beschluss vom 07. September 2009 - 3 ObOWi 60/95 - KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt jedoch nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2008 - 2 Ss OWi 81/08 - und vom 30. Juli 2009 - 2 Ss OWi 546/09 - ).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09
    Verfahrensvorschriften sind Rechtsnormen, die bestimmen, auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist, während alle anderen Vorschriften dem sachlichen Recht angehören ( BGHSt 19, 273f.; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdnr. 16 f).
  • OLG Hamm, 18.01.2010 - 3 RBs 5/10

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße

    Soweit der Betroffene mit seinem Antrag geltend macht, die Erstellung der ihn abbildenden Frontalphotos sei ohne ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorgenommen worden und die Erstellung sowie die Verwertung der Aufnahmen verletze ihn in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, betrifft dies eine verfahrensrechtliche Frage (vgl. Senatsbeschlüsse v. 28.12.2009 - (3) 6 Ss OWi 996/09 (335); 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09; 05.10.2009 - 3 Ss OWi 764/09; OLG Hamm, Beschl. v. 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09; Beschl. v. 28.10.2009 - 1 Ss OWi 699/09).
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