Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.04.2016

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   OLG Celle, 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16   

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OLG Celle, 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 (https://dejure.org/2016,9397)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 (https://dejure.org/2016,9397)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 (https://dejure.org/2016,9397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rohmesdaten, Verweigerung, Herausgabe, Rechtsbeschwerdebegründung, Anforderungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 349 Abs. 2 StPO
    Verfahrensrüge zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeiziehung der Rohmessdaten; Beantragung der Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes

  • verkehrslexikon.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeiziehung der Rohmessdaten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeiziehung der Rohmessdaten; Beantragung der Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    In meinen Augen Unsinn bei der Begründung der Rechtsbeschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 2 Ss OWi 82/16
    Der Betroffene muss sich außerhalb der Hauptverhandlung und ggf. auch unter Einsatz finanzieller Mittel darum bemühen, Anhaltspunkte für eine Fehlmessung zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NZV 2016, 140).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 2 Ss OWi 82/16
    Danach muss sich der Betroffene bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist um die Herausgabe und ggf. Entschlüsselung der Rohmessdaten bemühen und vortragen, welche Anstrengungen er insoweit bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist unternommen hat (vgl. dazu Beschl. des Senats v. 21. März 2016, 2 Ss (OWi) 77/16).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Beruft sich der Betroffene darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen - hier die Bedienungsanleitung des Messgeräts - entsprechender Vortrag nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Celle VRS 124, 333; NStZ 2014, 526; Beschluss vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 , juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 354; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12, juris; a.A. OLG Jena NJW 2016, 1457) jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun.
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 4 RBs 377/18

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs; Rohmessdaten; Rügevorbringen

    Deswegen gehört zu einer entsprechenden Begründung der Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht nur die Wiedergabe des entsprechenden Antrages in der Hauptverhandlung (der hier ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls vom 05.09.2018 tatsächlich gar nicht gestellt worden ist ) und seiner Bescheidung durch den Tatrichter, sondern auch die Darlegung, welche Anstrengungen der Betroffene außerhalb der Hauptverhandlung in dieser Hinsicht unternommen hat, ob er etwa gegenüber der Verwaltungsbehörde tätig geworden ist und wie diese auf seine Anfragen reagiert hat (ähnlich: OLG Celle, Beschl. v. 21.04.2016 -2 Ss OWi 82/16 -).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Außerdem hätte er mitteilen müssen, welche Anstrengungen er insoweit bis zum Ablauf der Begründungsfrist des Rechtsmittels unternommen hat (OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 -, juris).
  • OLG Dresden, 29.06.2016 - 23 Ss 398/16

    Leivtec XV3 mit zu langem Kabel nicht standardisiert - aber laut PTB trotzdem

    Insoweit ist obergerichtlich geklärt, dass es vor diesem Hintergrund nicht rechtsfehlerhaft ist, wenn das Amtsgericht sich aufgrund der Stellungnahme der PTB vom 22. Mai 2015 die Überzeugung davon verschafft, dass bei der hier im Raum stehenden geringfügigen Überschreitung der Kabellänge kein Einfluss auf das Messergebnis zu erwarten ist (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ss OWi 82/16).
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