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   OLG Hamm, 23.05.2008 - 2 Ss OWi 859/07   

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https://dejure.org/2008,15780
OLG Hamm, 23.05.2008 - 2 Ss OWi 859/07 (https://dejure.org/2008,15780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2008 - 2 Ss OWi 859/07 (https://dejure.org/2008,15780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 2 Ss OWi 859/07 (https://dejure.org/2008,15780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • Judicialis

    StPO § 147; ; OWiG § 79; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - 18 OWi 253/07
  • OLG Hamm, 23.05.2008 - 2 Ss OWi 859/07
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Wird dem Verteidiger daher nicht oder nicht ausreichend Akteneinsicht gewährt, so muss er in der Hauptverhandlung erneut Akteneinsicht beantragen sowie im Hinblick darauf einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung stellen (§ 265 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG) und einen Gerichtsbeschluss nach § 238 Abs. 2 StPO erwirken (vgl. BGH NStZ 1985, 87; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 2 Ss OWi 859/07 - juris Rn. 5 - 8; Cierniak, a.a.O., S. 672).
  • LG Dresden, 25.02.2010 - 5 Qs 159/09

    Terminverlegungsantrag - Nicht-Bescheidung und Wiedereinsetzung

    Dabei ist die Annahme, schon eine zur Aussetzung zwingende Sachlage an sich rechtfertige das eigenmächtige Ausbleiben in der Hauptverhandlung angesichts des Umstandes nicht selbstverständlich, dass eine derartige Sachlage allein die Revision nicht zu rechtfertigen vermöchte, sondern hierzu immer die Ablehnung eines entsprechenden Antrags nach §§ 265 Abs. 4 StPO, 71 Abs. 1 OWiG treten muss (OLG Hamm, VRR 2008, 394 f. - zitiert nach JURIS, Rz. 6).
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