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   OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06   

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https://dejure.org/2007,6118
OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06 (https://dejure.org/2007,6118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06 (https://dejure.org/2007,6118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 2 Ss OWi 896/06 (https://dejure.org/2007,6118)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfahren einer roten Ampel durch Benutzung eines neben einem Kreisverkehr befindlichen Betten- und Matratzen-Verkaufsgeländes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bußgeld für die Nichtbeachtung des Gebotes zur Fahrbahnbenutzung durch Umfahren einer Lichtzeichenanlage und Einfahren in den Straßenverkehr jenseits des durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereichs; Fahrverhalten zur Nachtzeit ohne jede konkrete Gefahr für den ...

  • Judicialis

    OWiG §§ 79 ff; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; StVO § 2 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 49 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 49 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 24

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analogie; verbotene; BußgeldkatalogVO; vergleichbarer Verstoß, Bezugnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeldfestsetzung - Festsetzung der Geldbuße unter Bezugnahme auf vergleichbaren Fall

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 96 OWi 477/06
  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Diese Zumessungsrichtlinien entbinden das Tatgericht nicht von eigenen Zumessungserwägungen und der Prüfung der konkreten Umstände (OLG Düsseldorf NZV 1998, 38; VM 2002, 22; OLG Köln NZV 1994, 161) Die Höhe der Geldbuße muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis stehen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 44; 2000, 91; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2000 - 3 Ss 6/00
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Diese Zumessungsrichtlinien entbinden das Tatgericht nicht von eigenen Zumessungserwägungen und der Prüfung der konkreten Umstände (OLG Düsseldorf NZV 1998, 38; VM 2002, 22; OLG Köln NZV 1994, 161) Die Höhe der Geldbuße muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis stehen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 44; 2000, 91; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1990 - 5 Ss OWi 312/90
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Diese Zumessungsrichtlinien entbinden das Tatgericht nicht von eigenen Zumessungserwägungen und der Prüfung der konkreten Umstände (OLG Düsseldorf NZV 1998, 38; VM 2002, 22; OLG Köln NZV 1994, 161) Die Höhe der Geldbuße muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis stehen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 44; 2000, 91; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1997 - 5 Ss OWi 259/97
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Diese Zumessungsrichtlinien entbinden das Tatgericht nicht von eigenen Zumessungserwägungen und der Prüfung der konkreten Umstände (OLG Düsseldorf NZV 1998, 38; VM 2002, 22; OLG Köln NZV 1994, 161) Die Höhe der Geldbuße muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis stehen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 44; 2000, 91; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Die Regelsätze stellen keine Rechtssätze dar, sondern sind lediglich Zumessungsrichtlinien (Göhler, a.a.O., § 17 2b b; vgl. auch BGH NJW 1992, 446 f.; Gübner in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1021).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
    Das ist keine Analogie in Form der Ausdehnung eines Rechtssatzes für einen im Gesetz nicht geregelten oder vom Gesetzeswortlaut nicht erfassten Fall (vgl. BVerfGE 82, 6), sondern der Hinweis, dass der festgestellte Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO entsprechend einem Verstoß, wie er in Nr. 88 BKatV geahndet wird, geahndet worden ist.
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08

    Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • VG Neustadt, 13.07.2010 - 3 L 664/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

    In Rechtsprechung und Literatur ist ausreichend geklärt (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 SsOWi 896/06 -, [...], Rn. 18 mit Nachw.), dass von den in der Bußgeldkatalog-Verordnung enthaltenen Regelsätzen je nach den Umständen des Einzelfalls sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden kann.
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