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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01   

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OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01 (https://dejure.org/2001,1836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01 (https://dejure.org/2001,1836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 2 Ss OWi 916/01 (https://dejure.org/2001,1836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der Überschreitung, Fahrverbot, Absehen, Möglichkeit bewusst sein, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtumstände, Erhöhung der Geldbuße

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Einlassung; Maß der Überschreitung; Fahrverbot; Absehen; Ansprechen der Möglichkeit; Gesamtumstände; Erhöhung der Geldbuße

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BKatV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; BKatV § 2
    Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Einlassung; Maß der Überschreitung; Fahrverbot; Absehen; Möglichkeit bewusst sein; Ansprechen der Möglichkeit; Gesamtumstände; Erhöhung der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Absehen vom Fahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Das Amtsgericht hat nicht, was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch der des Senats, nicht zulässig gewesen wäre, allein aus dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen (vgl. dazu u.a. Senat in DAR 1998, 281 = MDR 1998, 901 = VRS 95, 293 =VM 1998, 84 (Nr. 104); DAR 1999, 178 = ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; NZV 1998, 124, zur weiteren Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm siehe die Nachweise bei Burhoff DAR 2001, 433, 434; siehe u.a. auch OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf DAR 1998, 402; 1999, 130).

    Das genaue Maß der Überschreitung, was hier 43 km/h beträgt, muss der Betroffene hingegen nicht erfassen (OLG Hamm DAR 1999, 178; OLG Koblenz, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Wird auf einer Bundesstraße mit einer Richtungsfahrbahn die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten, ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen (OLG Koblenz DAR 1999 Seite 227).

    Vorsatz setzt somit nicht die positive Kenntnis von der exakten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung im Zeitpunkt der Messung voraus (OLG Koblenz, DAR 1999, Seite 227)." .

  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 2 Ss OWi 43/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, Abgelenkt, grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Dabei kommt hier dem Umstand, dass der Betroffene zudem auch die ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung außerorts grundsätzlich maßgebliche Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten hat, zusätzlich besondere Bedeutung zu (vgl. auch dazu BGH, a.a.O.; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2000, 3 Ws (B) 437/00 = http://www.strafverteidiger-berlin.de für die Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; Senat in Verkehrsrecht Aktuell 2001, 73 (Ls.) = ZAP EN-Nr. 296/2001 = VRS 101, 43 = VM 2001, 70 = NZV 2001, 438).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Lasermessgeräts LAVEG ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (vgl. dazu Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 1111/94 = ZAP EN-Nr. 239/95; siehe auch Senat in ZAP EN-Nr. 241/98 = DAR 1998, 244 = MDR 1998, 836 = StraFo 1998, 273 = VRS 95, 141 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss OWi 192/98
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Das Amtsgericht hat nicht, was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch der des Senats, nicht zulässig gewesen wäre, allein aus dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen (vgl. dazu u.a. Senat in DAR 1998, 281 = MDR 1998, 901 = VRS 95, 293 =VM 1998, 84 (Nr. 104); DAR 1999, 178 = ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; NZV 1998, 124, zur weiteren Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm siehe die Nachweise bei Burhoff DAR 2001, 433, 434; siehe u.a. auch OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf DAR 1998, 402; 1999, 130).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = VRS 98, 305 = NZV 2000, 264 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), die der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; siehe dazu insbesondere auch den eingehend begründeten Beschluss des OLG Köln NZV 2001, 391 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie OLG Naumburg zfs 2001, 382 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.] und OLG Rostock zfs 2001, 383 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.]) und an der der Senat festhält, entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 103/98

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, keine Ladung des Verteidigers,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Lasermessgeräts LAVEG ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (vgl. dazu Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 1111/94 = ZAP EN-Nr. 239/95; siehe auch Senat in ZAP EN-Nr. 241/98 = DAR 1998, 244 = MDR 1998, 836 = StraFo 1998, 273 = VRS 95, 141 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = VRS 98, 305 = NZV 2000, 264 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), die der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; siehe dazu insbesondere auch den eingehend begründeten Beschluss des OLG Köln NZV 2001, 391 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie OLG Naumburg zfs 2001, 382 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.] und OLG Rostock zfs 2001, 383 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.]) und an der der Senat festhält, entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 1111/94

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Lasermessgeräts LAVEG ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (vgl. dazu Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 1111/94 = ZAP EN-Nr. 239/95; siehe auch Senat in ZAP EN-Nr. 241/98 = DAR 1998, 244 = MDR 1998, 836 = StraFo 1998, 273 = VRS 95, 141 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
    Umstände, die das Amtsgericht hätten veranlassen müssen, sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum sogenannten "Augenblicksversagen" (vgl. u.a. BGHSt 43, 214), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. zuletzt u.a. Senat in NZV 2001, 90 = DAR 2001, 85; siehe auch NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats) sind nicht dargetan.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

  • OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 Ss OWi 375/98

    Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1078/99

    Urteilsgründe bei Verhängung eines Fahrverbots)

  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1294/97
  • OLG Hamm, 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94
  • KG, 06.10.2000 - 3 Ws (B) 437/00

    Grober Geschwindigkeitsverstoß in Tempo-30-Zone

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss OWi 12/04

    Fahrverbot; Absehen; Möglichkeit bewusst

    Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), die der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; siehe dazu insbesondere auch OLG Köln NZV 2001, 391 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie OLG Naumburg zfs 2001, 382; OLG Rostock zfs 2001, 383) und an der der Senat festhält, entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.

    Angenommen hat der Senat dies in der Vergangenheit dann, wenn der Begründung des amtsrichterlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. u.a. Senat in NZV 2000, 136 = MDR 2000, 269 = DAR 2000, 177 = VRS 98, 222; VRS 96, 458 = NZV 1999, 391; DAR 1997, 117 = VRS 93, 217; in NZV 95, 83 Ls. = VRS 88, 301; NZV 2002, 140 = VRS 102, 64).

    Dabei haben jedoch in den bisher entschiedenen Fällen in der Regel bei den Betroffenen bereits mehrere Voreintragungen vorgelegen, aufgrund derer bereits meist einmal eine erhöhte Geldbuße verhängt worden war, so dass deshalb die Annahme gerechtfertigt war, dass bei solchen Betroffenen eine (nochmalige) bloße Erhöhung der Geldbuße als Denkzettelmaßnahme nicht ausreichend sein würde (vgl. die o.a. Rechtsprechung) oder es hat sich um einen so schweren Verkehrsverstoß gehandelt, dass allein deshalb die Annahme gerechtfertigt war, dass bei einem solchen Betroffenen allein die Erhöhung der Geldbuße nicht mehr ausreichend ist, um ihn für die Zukunft vor ähnlichen Verkehrverstößen zu warnen und zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuhalten (Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 für eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 60%).

  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Somit belegen die Feststellungen zum Tatgeschehen hinreichend, dass der Betroffenen vorsätzlich gehandelt hat, nachdem er die Geschwindigkeitsbeschränkung erkannt und sie bewusst (um mehr als das Doppelte) überschritten hat, wobei er das genaue Maß der Überschreitung nicht erfasst haben muss (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01 -).
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04

    Messverfahren; Messfehler; standardisiertes Messverfahren; Urteilsgründe;

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, ob ein ausdrückliches Ansprechen der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot mit Rücksicht auf die festgestellte erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung entbehrlich war (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 916/01 = NZV 2002, 140 = VRS 102, 64).

    So hat der Tatrichter vorliegend lediglich eine fahrlässige Begehungsweise festzustellen vermocht, obwohl die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit sowie die Einlassung des Betroffenen Anlass dazu gibt, eine vorsätzliche Begehungsweise zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.10.2001 in 2 Ss OWi 916/01 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.07.2011 - 1 RBs 99/11

    Fahrverbot, Urteilsgründe, Anforderungen, Absehen, Geldbuße

    Dies gilt neben den Fällen des Fahrverbots nach Trunkenheits- oder Drogenfahrt auch für das Fahrverbot des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, wenn die Zahl und die Geschwindigkeit der Voreintragungen oder die Schwere des Verstoßes die Fahrverbotsanordnung gebieten (vgl. hierzu OLG Hamm NZV 2002, 140).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05

    Roltichtverstoß; Feststellungen; Erfahrungssatz

    Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 3 Ss OWi 720/05

    Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit

    Insoweit entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen und den Umstand, dass er zugleich in fahrlässiger Weise die Geschwindigkeit um weitere 20 km/h und damit im Umfang von insgesamt 35 km/h überschritten hat, im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG, NZV 1996, 375; OLG Hamm, NZV 2002, 140).
  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Anforderungen an die Feststellungen,

    Dazu muss nach herrschender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung das Urteil Ausführungen enthalten (zu vgl. OLG Köln, NZV 2001, 291 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01 - m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bzw. Feststellungen in Bußgeldsachen;

    Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 4 Ss OWi 224/08

    Identifikation; Libi; Foto; Verweisung; Geeignetheit zur Identifizierung;

    Ausführungen dazu sind jedoch bei einem derart gravierenden Verstoß wie hier, der die Annahme vorsätzlicher Begehung nahegelegt hätte, ausnahmsweise entbehrlich (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 140 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 24. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 916/01, Verkehrsrecht Aktuell 2002, 9 = NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 sowie im Beschluss vom 22. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 437/01, VRS 101, 448 = DAR 2002, 83 = NZV 2002, 142 = NPA StVG § 25 S. 107 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), die der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; siehe dazu insbesondere auch den eingehend begründeten Beschluss des OLG Köln NZV 2001, 391 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie OLG Naumburg zfs 2001, 382 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.] und OLG Rostock zfs 2001, 383 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.]) und an der der Senat festhält, entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 2 Ss OWi 827/09

    Umfang der Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • BayObLG, 16.09.2003 - 2 ObOWi 417/03

    Zulässigkeit und Anforderungen einer Abweichung von der Regelfallahndung des

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