Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ss OWi 606/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StVO § 23
Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Kommunikation; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzung eines Mobiltelefons als Wärmeakku als Nutzung i.S.v. § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO); Vorgang als Teil der Kommunikation; Sinn und Zweck des Verbots der Nutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr gemäß § 23 Abs. 1a StVO
- Judicialis
StVO § 23
- rewis.io
- RA Kotz
Mobilfunkgerätnutzung als Wärmeakku - verbotswidrige Nutzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Funktelefon - Begriff der Benutzung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das Kühlhandy - was es nicht alles gibt… oder: So kann man dem Mandanten helfen
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Nutzung eines Handys als Wärmeakku
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Handy als Wärmeakku - Schutz vor Bußgeld?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Handy als Wärmeakku = Verbotene Nutzung des Handy im Straßenverkehr?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Ordnungswidrigkeit bei Nutzung des Handys als Wärmeakku während des Autofahrens - Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht vor
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Nutzung eines Handys als Wärmeakku
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 28.11.2007)
Handy als Wärmeakku // Verbotene Nutzung des Handy im Straßenverkehr?
Verfahrensgang
- AG Schwerte - 10 OWi 23/07
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ss OWi 606/07
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08
Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der …
Fehlt ein solcher Bezug - wie etwa bei einer reinen Ortsverlagerung des Geräts innerhalb des Fahrzeugs - ist die Grenze äußerster verfassungskonformer Auslegung, die durch den noch möglichen Wortsinn des § 23 Abs. 1 a StVO erlaubt wird, überschritten (vgl. SenE v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695; dem folgend: OLG Bamberg, BeckRS 2007, 08729; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95 = NStZ-RR 2007, 92; OLG Hamm BeckRS 2007, 17757, Benutzung des Geräts als "Wärmeakku").