Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.08.2017 - 2 Ss (OWi) 213/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33704
OLG Oldenburg, 09.08.2017 - 2 Ss (OWi) 213/17 (https://dejure.org/2017,33704)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.08.2017 - 2 Ss (OWi) 213/17 (https://dejure.org/2017,33704)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. August 2017 - 2 Ss (OWi) 213/17 (https://dejure.org/2017,33704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,33704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unberechtigtes Befahren eines nur für Anlieger freigegebenen Bereichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StVO § 41 Abs. 1 Anl. 2 Zeichen 253
    Unberechtigtes Befahren eines nur für Anlieger freigegebenen Bereichs

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StVO § 41 Abs. 1 Anl. 2 Zeichen 253
    Unberechtigtes Befahren eines nur für Anlieger freigegebenen Bereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    "Anlieger frei" - Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Bußgeld für den Durchgangsverkehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchgangsverkehr oder Anlieger?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anlieger frei-Schild: Bußgeld für Durchgangsverkehr bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Anlieger frei" - Bußgeld für den Durchgangsverkehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrlässiges Nutzen eines Verkehrsbereiches mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässige Gesamtmasse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kaiserslautern, 15.11.1995 - 6070 Js 9503/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.08.2017 - 2 Ss OWi 213/17
    Soweit der Verteidiger sich insoweit in der Haupthandlung auf die Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15.11.1995 (Aktenzeichen 6070 Js 9503/95 2 OWi) bezog, wonach einem Betroffenen aus Gründen der Privatsphäre nicht zugemutet werden könne, diesen Anlieger zu benennen, mag dies unter besonderen Umständen durchaus zutreffen, aber vorliegend sind überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Privatsphäre des Betroffenen in irgendeiner Form tangiert ist, denn der Betroffene war mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers unterwegs.

    Ob der Senat der Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern (ZfS 1996, 154), die das erlaubte Parken für Anlieger betraf, folgen würde, erscheint deshalb zweifelhaft, bedarf hier aber keiner Entscheidung.

  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 2 Ss OWi 719/11

    OWi-Recht: Durchfahrtsverbot für Lkw über 12t - Mautumgehung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.08.2017 - 2 Ss OWi 213/17
    Dahinstehen kann auch, ob der Fahrer die Berechtigung zum Befahren sogar durch die Vorlage von Frachtpapieren nachweisen muss (so, allerdings ohne nähere Begründung, OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.9.2012, 2 Ss OWi 719/11, juris, zu Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.08.2017 - 2 Ss OWi 213/17
    Sachverhaltsvarianten, für die das aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpfte Beweisergebnis keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat, sind für die tatrichterliche Entscheidung nämlich ohne Belang (vgl. nur BGH NJW 2017, 1403).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht