Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 2 Ss OWi 120/09   

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https://dejure.org/2009,35385
OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,35385)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,35385)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,35385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO, § 79 OWiG
    Rechtliches Gehör bei offensichtlich unbegründeter Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Gehör bei offensichtlich unbegründeter Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 2 Ss OWi 120/09
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 465 Abs. 1 StPO und Nr. 4500 GKG-KV (vgl. OLG Köln StraFo 2005, 484).
  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 1 SsBs 113/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsachen: Anhörungsrüge wegen Beeinträchtigung

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 465 Abs. 1 StPO analog und Nr. 4500 KVGKG (vgl. OLG Köln StraFo 2005, 484; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2009, 2 Ss-OWi 120/09, juris).
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   OLG Frankfurt, 17.04.2009 - 2 Ss OWi 120/09   

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https://dejure.org/2009,37834
OLG Frankfurt, 17.04.2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,37834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,37834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 Ss OWi 120/09 (https://dejure.org/2009,37834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 01.03.2010 - 2 Ss OWi 577/09

    Prozessuale Anforderungen an ein vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Allein die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung, die auch bei anderen - standardisierten- Lasermessverfahren gegeben ist, steht der Verwertbarkeit des Messergebnisses grundsätzlich nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17.4. 2009, 2 Ss-OWi 120/09).
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