Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 329 Abs 1 StPO, § 412 StPO, § 71 OWiG
Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung - verkehrslexikon.de
Zum Beginn der 15-minütigen Wartezeit vor Verwerfung des Einspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung im Strafprozess
- Wolters Kluwer
Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Zeitpunkt für Beginn der Wartezeit von 15 Minuten vor Einspruchsverwerfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 Abs. 1; StPO § 412; OWiG § 71
Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid; Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Bis wann muss das Gericht warten wenn der Betroffene sich verspätet?
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 06.10.2011 - 214 OWi 8100 Js 2302/11
- OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 258
- NZV 2012, 605
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00
Anforderungen an die Wartezeit vor Verwerfung des Einspruchs gegen einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit - üblicherweise 15 Minuten (…KK-OWiG Senge, a. a. O.) - beginnt mit der festgesetzten Terminsstunde (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, Rn 13 zu § 329; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I, NStZ-RR 2001, 303). - LG Aachen, 30.12.1992 - 63 Qs 298/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Ohne Bedeutung für die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit ist dagegen der für keinen der Beteiligten genau vorhersehbare Zeitpunkt des tatsächlichen Aufrufs der Sache (LG Aachen, B. v. 30.12.1992 - 63 Qs 298/92, NJW 1993, 2326). - OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 2 Ss 351/99
Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Dauer des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Soweit der Entscheidung des Senats vom 14.12.1999 - 2 Ss 351/99 (NStZ-RR 2001, 85) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, hält er an dieser Auffassung nicht fest. - OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05
Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Er gilt sowohl für die Wartepflicht des pünktlich erschienenen Betroffenen, der nicht unbeschränkt auf einen verzögerten Aufruf der Sache warten muss (OLG Hamm, B. v. 8.6.2005 - 3 Ss 247/05, BeckRS 2005 30357791) als auch für den verspäteten Betroffenen, der darauf vertrauen darf, dass das Gericht eine kurze Zeit auf ihn warten werde.