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OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06, 2 Ss OWi 246/06 |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06, 2 Ss OWi 246/06 (https://dejure.org/2006,74662)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 2 Ss-OWi 246/06, 2 Ss OWi 246/06 (https://dejure.org/2006,74662)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 2 StVO, § 349 Abs 2 StPO, § 46 OWiG, § 4 Abs 4 BKatV
OWi-Recht: Voraussetzungen für Ausnahmefall vom Fahrverbot bei Verstoß gegen § 37 II StVO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
OWi-Recht: Voraussetzungen für Ausnahmefall vom Fahrverbot bei Verstoß gegen § 37 II StVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 27.02.2006 - 912 B OWi 756 Js 39995/05
- OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06, 2 Ss OWi 246/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss OWi 246/06
Die Regelungen des § 4 Abs. 1, 2 BKatV sind verfassungsgemäß (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809). - BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss OWi 246/06
Die Erfüllung dieses Tatbestands indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S.1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125,134). - OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01
Arzt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstandsähnliche Situation; Fahrverbot; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss OWi 246/06
Einem Betroffenen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - 2 Ws (B) 4/01 OWiG; 14. März 2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG; 4. April 2001 - 2 Ws (B) 128/01 OWiG; 4. September 2002 - 2 Ss OWi 208/02; 18. September 2002 - 2 Ss OWi 258/02 + 259/02) grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.
- OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 3 Ss OWi 415/22
Absehen von Fahrverbot bei besonderer Härte
Grundsätzlich ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 S.1 StVG dann ungemessen erscheint und daher von der Verhängung abgesehen werden kann, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder zum Existenzverlust bei einem Selbstständigen führen würde und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann ( OLG Frankfurt , Beschl. v. 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06, BeckRS 2014, 477; OLG Hamm , Beschl. v. 03.03.2022 - 5 RBs 48/22, BeckRS 2022, 5633 Tz.30 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
Ein Absehen vom Fahrverbot aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kommt daher nur dann in Betracht, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, z.B. zum Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder zum Existenzverlust bei einem Selbständigen führen würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06).