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OLG Frankfurt, 12.09.2011 - 2 Ss-OWi 558/11, 2 Ss OWi 558/11 |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2011 - 2 Ss-OWi 558/11, 2 Ss OWi 558/11 (https://dejure.org/2011,46955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2011 - 2 Ss-OWi 558/11, 2 Ss OWi 558/11 (https://dejure.org/2011,46955)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
PoliScanSpeed F1-Messgerät stellt ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren dar
- verkehrslexikon.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
PoliScanSpeed F1-Messgerät stellt ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 27.06.2011 - 31 JsOWi 6924/11
- OLG Frankfurt, 12.09.2011 - 2 Ss-OWi 558/11, 2 Ss OWi 558/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97
Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2011 - 2 Ss OWi 558/11
Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHST 43, 277).3 Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHST 43, 277).
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2011 - 2 Ss OWi 558/11
Diese Rechtsprechung wird in vollem Umfang auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2010 /2 BvR 759/10) gestützt.
- OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 1 (3) SsRs 569/11
Geschwindigkeitsüberschreitung: Smear-Effekt bei der Geschwindigkeitsmessung mit …
Lediglich das Oberlandesgericht Frankfurt hat ausgesprochen, dass beim PoliScan-Speed-Messverfahren aufgrund der sog. Smear-Linien bei eingeschalteten Scheinwerfern ansatzweise eine nachträgliche Überprüfung der konkreten Messung möglich sei (Beschluss vom 12.09.2011, 2 Ss-OWi 558/11, abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch AG Aachen DAR 2013, 218), wobei hiergegen u.a. eingewandt wird, dass eine Überprüfung der PoliScan-Speed-Messung mittels des Smear-Effekts derart große Geschwindigkeitstoleranzbreiten aufweise, dass dieser für seriöse Untersuchungen nicht herangezogen werden sollte (Schmedding/Neidel/Reuß SVR 2012, 121 ff., 126).