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   OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18   

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OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18 (https://dejure.org/2020,241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18 (https://dejure.org/2020,241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2020 - 2 Ss OWi 963/18 (https://dejure.org/2020,241)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Überwachung, ruhender Verkehr, Einsatz Privater, Zulässigkeit, Beweisverwertungsverbote

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs. 4 GG, § 99 HSOG, § 132 StGB, § 132a StGB, § 21 StVG, § 26 StVG
    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig

  • verkehrslexikon.de

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig

  • IWW
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • bussgeldsiegen.de

    Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig

  • rabüro.de

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern durch die Behörden zur Ahndung von Parkverstößen ist gesetzeswidrig

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Grundsätze zur Mitwirkung von Privatpersonen gelten auch bei Überwachung des ruhenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Keine "Knöllchen” durch private Dienstleister in Uniform - Strafbare Amtsanmaßung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ab heute frei Parken in Frankfurt - und anderswo

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überwachung des ruhenden Verkehrs - durch private Dienstleister

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkehrsüberwachung durch Private: Keine Leiharbeiter als Hilfspolizisten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Falsche Polizisten" verteilen Strafzettel - Kommunen dürfen die Verkehrsüberwachung nicht privaten Dienstleistern übertragen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitern bei der kommunalen Verkehrsüberwachung führt zu Unwirksamkeit von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister - Hunderttausende Knöllchen rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer dürfen keine Strafzettel verteilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein Bußgeldbescheid darf nicht von Privaten ausgestellt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Dienstleister oder Leiharbeiter dürfen nicht zur Kontrolle von Falschparkern eingesetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsüberwachung darf nicht durch Leiharbeitskräfte übernommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parkverstöße: Keine Verwarngelder bei Einsatz privater Dienstleister

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Strafzettel von privaten Dienstleistern sind rechtswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Strafzettel von privaten Dienstleistern sind rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" gesetzeswidrig - Ermittelte Beweise unterliegen absolutem Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Parkverstöße: OLG kippt Verwarngelder bei Einsatz privater Dienstleister

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einsatz von privater "Hilfspolizei" für Verkehrsüberwachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 696
  • NVwZ 2020, 573
  • NStZ-RR 2020, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Vor dem Hintergrund der Grundsatzentscheidung vom 26.04.2017 (2 Ss-OWi 295/17 sog. "Lauterbach-Entscheidung"), in der der Senat die Hinzuziehung privater Dienstleister bei der Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehrs für gesetzeswidrig erklärt hat, hat der Senat mit Schreiben vom 15.04.2019 das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (im weiteren Innenministerium) um Stellungnahme gebeten, auf welcher Rechtsstruktur das Vorgehen der Stadt1 beruht, und ob die Dienst- und Fachaufsicht davon Kenntnis hat.

    Nachdem der Senat den Einsatz sog. "privater Dienstleister" bei der Überwachung des fließenden Verkehrs grundsätzlich für gesetzeswidrig erklärt hat (Grundsatzentscheidungen v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 sog. Lauterbach-Entscheidung und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19), nimmt der Senat dieses Verfahren zum Anlass, ebenfalls grundsätzlich über die Zulässigkeit des Einsatzes von sog. "privaten Dienstleistern" im Bereich der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr zu entscheiden.

    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).

    Wie der Senat in seinen Grundsatzentscheidungen vom v. 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17 und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 dargelegt und umfassend begründet hat, ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im vorliegend Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten schon nicht anwendbar.

    Verschärfend kommt vorliegend noch hinzu, dass anders als in den bisher von den Gerichten aufgedeckten Missbräuchen im fließenden Verkehr (vgl. Beschlüsse v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19) hier zur Täuschung auch noch Mitarbeiter "private Dienstleister" strafbewehrt in Polizeiuniformen "Dienst" tun" (vgl. zur Strafbarkeit §§ 132, 132a StGB).

  • OLG Frankfurt, 06.11.2019 - 2 Ss OWi 942/19

    Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Nachdem der Senat den Einsatz sog. "privater Dienstleister" bei der Überwachung des fließenden Verkehrs grundsätzlich für gesetzeswidrig erklärt hat (Grundsatzentscheidungen v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 sog. Lauterbach-Entscheidung und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19), nimmt der Senat dieses Verfahren zum Anlass, ebenfalls grundsätzlich über die Zulässigkeit des Einsatzes von sog. "privaten Dienstleistern" im Bereich der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr zu entscheiden.

    Wie der Senat in seinen Grundsatzentscheidungen vom v. 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17 und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 dargelegt und umfassend begründet hat, ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im vorliegend Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten schon nicht anwendbar.

    Verschärfend kommt vorliegend noch hinzu, dass anders als in den bisher von den Gerichten aufgedeckten Missbräuchen im fließenden Verkehr (vgl. Beschlüsse v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17 und v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19) hier zur Täuschung auch noch Mitarbeiter "private Dienstleister" strafbewehrt in Polizeiuniformen "Dienst" tun" (vgl. zur Strafbarkeit §§ 132, 132a StGB).

  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • OLG Celle, 27.02.1990 - 3 Ss 45/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Die Frage, ob die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den zwingenden Kernaufgaben des Staates gehört und damit zwingend ganz oder teilweise durch Hoheitsträger wahrgenommen werden muss, ist in der Literatur umstritten (vgl. Meixner/Fredrich, HSOG, 12. Auflage 2016, § 99 Rn.8; Hornmann HSOG 2. Auflage 2008, § 99 Rn. 36ff; Lembke NZA 2018, 393; Waechter NZV 1997, 329; Radtke NZV 1995, 428; Bick NZV 1990, 329; Scholz NJW 1997, 14, jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
    Die vom Betroffenen aufgeworfene Rechtsfrage ist bisher vom Senat nicht entschieden worden und, soweit ersichtlich, in der vorliegenden Konstellation auch noch von keinem anderen Oberlandesgericht (vgl. zum "Berliner Parkraumüberwachungskonzept" KG, Beschluss vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96).
  • VG Koblenz, 09.09.2020 - 2 K 1308/19

    Klage gegen Abschleppkosten erfolgreich

    Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 3. Januar 2020 - 2 Ss-Owi 963/18 -, juris) sei in Bußgeldsachen entschieden worden, dass der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs gesetzeswidrig sei.
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Ein Vorspiegeln polizeilicher oder ordnungsbehördllicher Gewalt lag - anders als in der von dem Betroffenen zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18 -, juris) - gerade nicht vor.
  • VG Berlin, 30.05.2022 - 11 K 298.21

    Berliner Mobilitätsgesetz: BVG darf Falschparker umsetzen

    Zum anderen ist der Bereich der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten aus den Befugnissen der BVG explizit ausgeklammert (vgl. § 23 Abs. 3 MobG BE i.V.m. Vorschrift 3 Abs. 4 Satz 1 der Ausführungsvorschriften zu § 23 MobG BE - Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung - AV FahrzeugumsetzungBVG; vgl. zum Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ferner OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Januar 2020 - 2 Ss-OWi 963/18 -, juris).
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