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   OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14   

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OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 (https://dejure.org/2014,24205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 (https://dejure.org/2014,24205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2014 - 2 SsBs 14/14 (https://dejure.org/2014,24205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24a Abs 1 StVG, § 25 Abs 1 S 2 StVG, § 4 Abs 3 BKatV
    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung des Tatrichters beim Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen drohenden Arbeitsplatzverlustes

  • verkehrslexikon.de

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 426
  • bussgeldsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt - Absehen von Verhängung Regelfahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot ohne kritische Prüfung der Behauptung des Betroffenen zu einem drohenden Arbeitsplatzverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08

    Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; Urlaubsanspruch; Anforderungen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Der Gesetzgeber hat Trunkenheitsfahrten nach § 24a StVG als besonders verantwortungslos klassifiziert und damit eine Bewertung hinsichtlich der Anordnung des Fahrverbots vorweggenommen (vgl. OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 7).

    a) Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben, von der Verhängung des gesetzlich vorgesehenen Regelfahrverbots abzusehen (BGH 4 StR 367/91 v. 17.3.1992 - BGHSt 38, 231, zit. n. juris Rn. 15; OLG Koblenz 1 Ss 107/04 v. 24.5.2004; 2 Ss 194/01 v. 5.7.2001; OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 6).

    Die Frage, ob ein Regelfall vorliegt, der zur Verhängung des gesetzlichen Regelfahrverbots führt, ist dabei ebenso Gegenstand der Überprüfung wie die Frage, ob trotz Vorliegen eines Regelfalls von der Verhängung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen werden kann (OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 6).

  • OLG Hamm, 19.08.2003 - 4 Ss OWi 466/03

    Fahrverbot; Verstoß gegen § 24 a StVG; Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Insbesondere ein drohender Arbeitsplatzverlust als Folge des Fahrverbots kann ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Hamm 4 Ss OWi 466/03 v. 19.8.2003 - Blutalkohol 41, 179, zit. n. juris Orientierungssatz 2).

    Wird der Verlust des Arbeitsplatzes behauptet, so darf der Tatrichter die Angaben des Betroffenen nicht ungeprüft hinnehmen und sich nicht auf eine unkritische Wiedergabe seiner Einlassung beschränken (OLG Hamm 4 Ss OWi 466/03 v. 19.8.2003 - Blutalkohol 41, 179, zit. n. juris Rn. 4).

    Zu erörtern ist auch, ob das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden kann (OLG Hamm 4 Ss OWi 466/03 v. 19.8.2003 - Blutalkohol 41, 179, zit. n. juris Rn. 4).

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Es gehört zum Wesen des Fahrverbots als Erziehungs- und Besinnungsmaßnahme, dem Betroffenen u.U. auch empfindliche berufliche und wirtschaftliche Nachteile zu bereiten (OLG Koblenz 1 Ss 151/03 v. 1.9.2003).

    Er muss sich vielmehr vom sicheren Eintritt dieser erfahrungsgemäß kaum jemals wirklich eintretenden Folge überzeugen und dies im Einzelnen begründen können (OLG Koblenz 1 Ss 151/03 v. 1.9.2003).

    Er hat sich grundsätzlich an die Vorgaben der BKatV zu halten (OLG Koblenz 1 Ss 151/03 v. 1.9.2003).

  • OLG Hamm, 01.04.2003 - 3 Ss OWi 183/03

    Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt, berufliche Umstände

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Das ist der Fall, wenn die Tatumstände so sehr aus dem Rahmen der üblichen Begehungsweise fallen, dass die Vorschriften über das Regelfahrverbot offensichtlich darauf nicht zugeschnitten sind, oder wenn die Anordnung des Fahrverbotes eine Härte ganz außergewöhnlicher Art bedeuten würde (OLG Hamm 3 Ss OWi 183/03 v. 1.4.2003 - Blutalkohol 41, 177, zit. n. juris Rn. 25).

    Erst wenn ein Existenzverlust als unausweichliche Folge eines Fahrverbots droht, kann ausnahmsweise von der Anordnung des Fahrverbots abgesehen werden (OLG Koblenz 1 Ss 151/99 v. 17.8.1999; OLG Hamm 3 Ss OWi 183/03 v. 1.4.2003 - Blutalkohol 41, 177, zit. n. juris Rn. 26; 3 Ss OWi 58/04 v. 26.2.2004 - Blutalkohol 42, 166, zit. n. juris Rn. 7).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    a) Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben, von der Verhängung des gesetzlich vorgesehenen Regelfahrverbots abzusehen (BGH 4 StR 367/91 v. 17.3.1992 - BGHSt 38, 231, zit. n. juris Rn. 15; OLG Koblenz 1 Ss 107/04 v. 24.5.2004; 2 Ss 194/01 v. 5.7.2001; OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 15.01.2009 - 3 Ss OWi 1610/08

    Bußgeldverfahren: Nachträgliche Begründung eines ohne Gründe bekannt gemachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Zur Überprüfung wird deshalb im Regelfall die zeugenschaftliche Vernehmung des Arbeitgebers geboten sein (OLG Bamberg 3 Ss OWi 1610/08 v. 15.1.2009 - ZfSch 2009, 648, zit. n. juris Rn. 28 f.; OLG Hamm 4 Ss OWi 256/04 v. 29.4.2004 - Blutalkohol 42, 157, zit. n. juris Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Ausnahmefalls kommt ihm sowohl ein Bewertungsspielraum als auch Rechtsfolgeermessen zu; die tatrichterliche Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden und ist bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren hinzunehmen (OLG Karlsruhe 1 Ss 84/05 v. 5.9.2005 - NStZ-RR 2006, 282, zit. n. juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Die verbleibende Zeit der personenbedingten Verhinderung des Betroffenen von zwei Wochen vermag eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. OLG Frankfurt 2 Ss OWi 86/06 v. 10.3.2006 - juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Dabei besteht der Unterschied zwischen dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24a StVG iVm § 4 Abs. 3 BKatV einerseits und des § 24 StVG iVm mit § 4 Abs. 1 und 2 BKatV andererseits darin, dass in den Fällen des § 24a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere oder innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen, während in den Fällen des § 24 StVG iVm § 4 Abs. 1 und 2 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreichen können, um eine Ausnahme zu begründen (vgl. BGH 4 StR 366/91 v. 28.11.1991 - BGHSt 38, 125, zit. n. juris Rn. 29; OLG Hamburg aaO).
  • OLG Bamberg, 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Gesetzliches Regelfahrverbot bei Fahrten unter

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14
    Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit des alkoholisierten Fahrens versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots in diesen Fällen regelmäßig von selbst (vgl. BGH aaO Rn. 15; OLG Bamberg 3 Ss OWi 1374/12 v. 29.10.2012 - Blutalkohol 50, 27, zit. n. juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 58/04

    Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; außergewöhnliche Umstände

  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 Ss OWi 256/04

    Feststellungen; Umfang; Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; berufliche Gründe; Absehen

  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Denn angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich derer ein gesetzlich angeordnetes Regelfahrverbot in Betracht kommt, versteht sich die grundsätzliche Erforderlichkeit zur Einwirkung auf den Betroffenen bzw. die Angemessenheit eines Fahrverbotes, die durch die Erfüllung des Tatbestands regelmäßig indiziert ist (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -), von selbst (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 -).

    Allerdings ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG dann ungemessen erscheint und daher von der Verhängung abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme im Sinne einer unbilligen Härte zu werten ist, insbesondere, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017 - III - 2 RBs 224/16 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).

    Indem das Amtsgericht diese Angaben offenbar ungeprüft seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat es die gebotene kritische Überprüfung von Angaben des Arbeitgebers insbesondere mit Blick auf die naheliegende Gefahr, dass lediglich eine sowohl im Interesse des Betroffenen als auch im Interesse des Arbeitgebers stehende Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist (zu vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 - KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -), versäumt.

    In Fällen wie dem vorliegenden ist der Tatrichter daher regelmäßig gehalten, den Arbeitgeber (also dem Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder einem verantwortlichen Personalsachbearbeiter) im Rahmen der Hauptverhandlung zeugenschaftlich zu vernehmen (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).

  • BayObLG, 31.07.2019 - 202 ObOWi 1244/19

    Urteilsanforderungen bei auf schriftlicher Arbeitgeberbestätigung gestützter

    Um das Vorliegen einer bloßen Gefälligkeitserklärung auszuschließen, wird regelmäßig die Vernehmung des Arbeitgebers, seines Personalverantwortlichen oder des sonstigen Ausstellers veranlasst sein (st.Rspr., u.a. Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = Blutalkohol 51 [2014], 353 und OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09 = NZV 2010, 46).

    Zur Überprüfung wird daher regelmäßig die zeugenschaftliche Vernehmung des Arbeitgebers, seines Personalverantwortlichen oder des sonstigen Ausstellers der Bestätigung veranlasst sein (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = Blutalkohol 51 [2014], 353; KG DAR 2016, 281; OLG Hamm BA 42, 157; KG VRS 127, 74; OLG Bamberg ZfS 2009, 648; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09 = NZV 2010, 46).

  • OLG Bamberg, 07.03.2018 - 3 Ss OWi 284/18

    Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung - standardisiertes Messverfahren

    Alt.] StVG außerhalb eines Regelfalls i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV begründet (zu den Anforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als,beharr\ich' sowie zum Begriff der inneren Zusammenhangs' vgl. OLG Bamberg NJW 2007 3655 = ZfS 2007, 707 sowie OLGSt StVG § 25 Nr. 36 = VRR 2007, 318 Deutscher; ferner u.a. OLG Bamberg DAR 2010, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399; DAR 2012, 152 = OLGSt StVG § 25 Nr. 51; DAR 2013, 213 = VM 2013, Nr. 21 = ZfS 2013, 350 = OLGSt StVG § 25 Nr. 54; NStZ-RR 2014, 58; NZV 2014, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55; DAR 2014, 277 = ZfS 2014, 411; VM 2015, Nr. 15 = ZfS 2015, 231 = NStZ-RR 2015, 151 = DAR 2015, 394 = OLGSt StVG § 25 Nr. 58 = NZV 2016, 50 und VM 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392 = OLGSt StVG § 25 Nr. 59; vgl. ferner Hent-schel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. [2017] § 25 StVG Rn. 15; Bur-mann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. [2018] § 25 StVG Rn. 10 ff. und Burhoff [Hrsg.]/Deutscher, HB OWi-Verfahren 5. Aufl. [2018], Rn. 1510, insbesondere Rn. 1521 ff., jeweils m.w.N) und keine Veranlassung gesehen hat, etwa mit Blick auf das rechtsstaatliche Übermaßverbot (zu den Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung des Gerichts einerseits und die Substantiierungsobliegenheiten des Betroffenen bzw. seiner Verteidigung andererseits vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55 = NZV 2014, 98 = VRR 2013, 310 [Deutscher] u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = BA 51 [2014], 353 und 26.06.2015 - 2 OWi 3 SsBs 32/15 [bei juris] sowie KG, Beschluss vom 12.03.2012 - 162 Ss 310/11 = VRS 123 [2012], 64, jeweils m.w.N.) von dem verwirkten Fahrverbot abzusehen.
  • KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der

    Da in den Fällen des § 24a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGHSt 38 a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 SsBs 14/14 -, juris), besteht für das Tatgericht erst dann Anlass, die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot zu erwägen und dies in den Urteilsgründen zu erörtern, wenn sich dafür sprechende Umstände aus der Beweisaufnahme oder der Einlassung des Betroffenen ergeben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 und vom 14. Januar 2021, jeweils a.a.O.).
  • BayObLG, 01.10.2019 - 202 ObOWi 1797/19

    Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers:

    Eine eigene Sachentscheidung (§ 79 Abs. 6 1. Alt. OWiG) ist dem Senat allerdings verwehrt, weil nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht in einer - weiteren - neuen Hauptverhandlung Feststellungen zu der Frage treffen kann und wird, ob ein (nur) einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen tatsächlich eine unverhältnismäßige Härte darstellt, wozu freilich gegebenenfalls weitere Feststellungen zu treffen und Beweise zu erheben sein werden (vgl. hierzu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = Blutalkohol 51 [2014], 353; KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 162 Ss 97/14 = VRS 127 [2014], 74 und OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 = Blutalkohol 55, [2018] 369 = NStZ-RR 2018, 325 und 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VerkMitt 2014 Nr. 36 = ZfSch 2014, 471).
  • OLG Bamberg, 23.10.2017 - 3 Ss OWi 896/17

    Fertigung nachträglicher Urteilsgründe nach nichtrichterlich angeordneter

    In Übereinstimmung mit der st.Rspr. des Rechtsbeschwerdegerichts hat das AG mit zutreffender Begründung neben der Verdoppelung der Regelgeldbuße die Notwendigkeit des Fahrverbots mit einem beharrlichen Pflichtenverstoß in einem Regelfall im Sinne von § 25 I Satz 1 2. Alt. StVG i.V.m. § 4 II 2 BKatV begründet (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 [bei juris] m.w.N.) und keine Veranlassung gesehen, etwa mit Blick auf das rechtsstaatliche Übermaßverbot (zu den insoweit bestehenden Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung des Gerichts einerseits und die Substantiierungsobliegenheiten des Betr. bzw. seiner Verteidigung andererseits vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55 = NZV 2014, 98 = VRR 2013, 310 [Deutscher] u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = BA 51 [2014], 353 und 26.06.2015 - 2 OWi 3 SsBs 32/15 [bei juris] sowie KG, Beschluss vom 12.03.2012 - 162 Ss 310/11 = VRS 123 [2012], 64, jew. m.w.N.), von dem verwirkten Fahrverbot abzusehen.
  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Da in den Fällen des § 24a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGHSt 38 a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 SsBs 14/14 -, juris), besteht für das Tatgericht erst dann Anlass, die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot zu erwägen und dies in den Urteilsgründen zu erörtern, wenn sich dafür sprechende Umstände aus der Beweisaufnahme oder der Einlassung des Betroffenen ergeben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 und vom 14. Januar 2021, jeweils a.a.O.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.02.2016 - 342 OWi 490/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Fahrzeugführers: Absehen von Regelfahrverbot

    Bei der insoweit gebotenen besonders kritischen Prüfung des Vortrags des Betroffenen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14) ist in den Blick zu nehmen, dass ohnehin nur dann von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass der behauptete Arbeitsplatzverlust die unausweichliche Folge des Fahrverbots ist (OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2004 - 4 Ss OWi 256/04 - juris; OLG Koblenz aaO).
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