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OLG Bremen, 29.06.2010 - 2 SsBs 35/10 |
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen , S. 116 (Leitsatz)
StPO § 100h Abs. 1 Nr. 1
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 28.10.2010 - 2 SsBs 70/10
Zur Rechtmäßigkeit der verdachtsabhängigen Abstandsmessung mit VKS 3.0 und zu den …
Der Senat folgt insofern der überwiegend von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Rechtswidrigkeit von automatisiert gewonnenen Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr und der Verstoß gegen ein daraus abgeleitetes Beweisverwertungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren die Behauptung eines verfahrensrechtlichen Fehlers beinhaltet und dementsprechend mit der Verfahrensrüge geltend zu machen ist (vgl. nur Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 29.06.2010 - 2 Ss Bs 35/10 und 2 SsBs 37/10 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Die bloße Durchführung von Messungen zur Erfassung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs vermag eine solche Eingriffsqualität hingegen nicht zu begründen (vgl. im Einzelnen Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 29.06.2010 - 2 Ss Bs 35/10 und 2 SsBs 37/10 -).
Der Senat hat insoweit bereits entschieden, dass der in der verdachtsabhängigen Anfertigung einer Nahaufnahme eines Autofahrers liegende Eingriff in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich legitimiert ist durch § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 29.06.2010 - 2 SsBs 35/10 und 2 SsBs 37/10 -).