Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.10.2012 - 2 SsBs 94/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Lenkdauerverstößen im Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Lenkdauerverstößen im Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Lenk- und Ruhezeitverstöße: Diese tatsächlichen Feststellungen sind notwendig!
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Lenkdauerverstöße - Fuhrparküberwachung
Papierfundstellen
- NZV 2013, 94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09
Feststellung der Überschreitung von Lenkzeiten
Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2012 - 2 SsBs 94/12
Der Tatrichter hat daher im Einzelnen anzugeben, wann der Betroffene seine Fahrt an dem jeweiligen Tat begonnen und wann er sie beendet hat, und ob und gegebenenfalls wann es zur Unterbrechung der Fahrt gekommen ist (OLG Koblenz - 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11, OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09 m.w.N.). - OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11
Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2012 - 2 SsBs 94/12
Der Tatrichter hat daher im Einzelnen anzugeben, wann der Betroffene seine Fahrt an dem jeweiligen Tat begonnen und wann er sie beendet hat, und ob und gegebenenfalls wann es zur Unterbrechung der Fahrt gekommen ist (OLG Koblenz - 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11, OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß
Auch deshalb muss das Urteil Feststellungen zu Beginn und Ende der tatsächlich eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten enthalten, die die einzelnen Taten konkretisieren (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen III-3 RBs 105/12; Senat, Beschluss vom 10.10.2012, Aktenzeichen 2 SsBs 94/12).Abgesehen davon sind Lenkdauerverstöße für das Rechtsbeschwerdegericht auch hinsichtlich ihrer Tatbestandsmäßigkeit nur überprüfbar, wenn die Feststellungen des angefochtenen Urteils im Einzelnen ausweisen, wann der Betroffene die als Verstoß gegen die Vorgaben zur Lenkzeit bzw. Lenkdauer geahndeten Fahrten an den jeweiligen Tagen begonnen, wann er sie unterbrochen und wann er sie beendet hat (Senat, Beschluss vom 10.10.2012, Aktenzeichen: 2 SsBs 94/12 m.w.N.).