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OLG Schleswig, 16.07.1992 - 2 Ss OWi 42/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 18.12.2002 - 1 Ss OWi 148/02
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nichtbestreiten einer …
Auch wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft eingesteht, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (…vgl. BGH a. a. O.), muss der Tatrrichter nicht nur das angewandte Messverfahrens und den in Abzug gebrachten Toleranzwert (vgl. BGHSt 39 Seite 291 ff, 302 f) mitteilen, sondern er muss darlegen, dass und warum er daraus die Gewissheit der Richtigkeit folgert (…Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 71 Rdnr. 43 a; vgl. auch Beschl. des II. Senats vom 16. Juli 1992 - 2 SsOWi 42/92 - in SchlHA 1993 S. 244 ff).Auch in diesem Fall darf sich der Tatrichter jedoch nicht darauf beschränken, die Einlassung des Betroffenen zu übernehmen, sondern er muss darlegen, dass und warum er daraus die Gewissheit der Richtigkeit folgert (…Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 71 Rdnr. 43 a; vgl. auch Beschl. des II. Senats vom 16. Juli 1992 - 2 SsOWi 42/92 - in SchlHA 1993 S. 244 ff.).