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   OLG Schleswig, 14.08.2002 - 2 SsOWi 96/02 (93/02), 2 Ss OWi 96/02 (93/02)   

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OLG Schleswig, 14.08.2002 - 2 SsOWi 96/02 (93/02), 2 Ss OWi 96/02 (93/02) (https://dejure.org/2002,66560)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2 SsOWi 96/02 (93/02), 2 Ss OWi 96/02 (93/02) (https://dejure.org/2002,66560)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2 SsOWi 96/02 (93/02), 2 Ss OWi 96/02 (93/02) (https://dejure.org/2002,66560)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09

    Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist;

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zitiert bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen

    Dabei können in dem durch den Zulassungsantrag eingeleiteten Vorschaltverfahren (vgl. Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., Rn. 5 zu § 80) diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (grundlegend dazu BGHSt 42, 187 ff; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 14.8. 2002 - 2 Ss Owi 96/02 - und Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 14.1. 2009 - 1 Ss OWi 238 Z/08 -, beide zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 24.04.2023 - 1 ORbs 120/23

    Bußgeld wegen nicht entrichteter Maut; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder anhand des abgekürzten Urteils, des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages noch anhand sonstiger Umstände ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02 (93/02); OLG Hamm, Beschluss v. 30. November 2004, Ss OWi 764/04; OLG Hamm VRS 99, 219; SenE v. 10.01.2014, III- 1 RBs 362/13; SenE v. 23.11.2021, III-1 RBs 309/21).
  • OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (zu vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zit. bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
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