Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.01.2012 - 2 SsRs 284/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Möglicher Verstoß gegen das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz durch das Vorhalten von zwei Raucherräumen in einer Gaststätte oder Discothek
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglicher Verstoß gegen das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz durch das Vorhalten von zwei Raucherräumen in einer Gaststätte oder Discothek
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nds. NiRSG § 2 Abs. S. 1
Nichtraucherschutz; Vorhalten von Nebenräumen für Raucher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwei Raucherräume in einer Gaststätte
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Zwei Raucherräume in Diskothek nicht unzulässig
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 2 SsRs 284/11
- OLG Oldenburg, 02.01.2012 - 2 SsRs 284/11
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 29.02.2012 - 6 A 69/11
Nichtraucherschutz in Gaststätten
Ohne derartige - hinreichend klare - Regelungen des Gesetzgebers zur Gestaltung von Raucherräumen bzw. zur Reduzierung der Attraktivität von Raucherräumen in gestalterischer Hinsicht verbietet sich eine Auslegung des Begriffs "Nebenraum" in § 2 Abs. 4 HessNRSG 2007 dahingehend, dass auch eine zweite (oder weitere) Theke bzw. Schankanlage die untergeordnete Funktion des Nebenraums nicht mehr gewährleiste und den Raum zu einem weiteren Hauptraum werden lasse (zum Erfordernis eines klaren Normbefehls am Beispiel des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes vgl.: OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Januar 2012 - 2 SsRs 284/11 -, juris).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 2 SsRs 284/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz von Niedersachsen durch das Vorhalten von zwei Nebenräumen als Raucherräume in Gaststätten und Discotheken
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz von Niedersachsen durch das Vorhalten von zwei Nebenräumen als Raucherräume in Gaststätten und Discotheken
- rechtsportal.de
Nds. NiRSG § 2 Abs. S. 1
Nichtraucherschutz in Niedersachsen
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Diskothek mit zwei Raucherräumen - Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz unzulässig - Anzahl zulässiger Raucherräume in Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz nicht ausreichend klar formuliert
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 2 SsRs 284/11
- OLG Oldenburg, 02.01.2012 - 2 SsRs 284/11