Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Geldbuße, Fahrverbot, Vorsatz, Auswirkungen
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17 Abs 3 OWiG, § 24 Abs 2 StVG, § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 41 StVO, § 49 Abs 3 Nr 4 StVO
Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung
- verkehrslexikon.de
Eine pauschale Verdoppelung der Geldbuße bei Vorsatz ist unzulässig
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgenausspruch bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung; Zulässigkeit der pauschalen Verdoppelung der Regelgeldbuße und des Regelfahrverbots wegen vorsätzlicher Begehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 17
Rechtsfolgenausspruch bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung; Zulässigkeit der pauschalen Verdoppelung der Regelgeldbuße und des Regelfahrverbots wegen vorsätzlicher Begehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- beck-blog (Auszüge)
Systematik der Geldbußenzumessung und des Fahrverbots
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Höhe der Geldbuße - im "Altfall” keine pauschale Verdoppelung wegen Vorsatzes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine pauschale Verdoppelung der vorgesehenen Regelgeldbuße
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein "Sozialbonus" bei Bußgeldbemessung
- busradar.de (Kurzinformation)
Keine Verdoppelung bei Vorsatz
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein Sozialbonus für Raser
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Armut schützt vor Strafe nicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Armut schützt vor Strafe nicht - Doppeltes Bußgeld auch für Sozialhilfeempfänger
- anwalt.de (Kurzinformation)
Doppeltes Bußgeld auch für Sozialhilfeempfänger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch bei Geringverdienern dürfen Bußgelder bei wiederholten Verstößen gegen StVO erhöht werden - Hohe Geldbuße trotz geringem Einkommens
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22
Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den …
Allerdings darf sich das Gericht mit einem pauschalen Rückgriff auf Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG nicht dem Gebot entziehen, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 SsBs 20/10 -, juris;… Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 21).Das Gebot, bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen, ist nicht dahin misszuverstehen, dass nur solche Geldbußen festzusetzen seien, die sich für den Betroffenen nicht belastend auswirken (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010 a.a.O.).
- OLG Oldenburg, 20.04.2021 - 2 Ss OWi 88/21
Verfolgungsabstand bei Dämmerung; Keine Verdoppelung des Fahrverbots bei nicht …
Es ist daher auch bei Anordnung eines Fahrverbotes nicht zulässig, dessen Regeldauer nach dem Bußgeldkatalog pauschal wegen vorsätzlichen Handelns zu verdoppeln (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010, 2 SsBs 20/10, juris). - KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die …
Allerdings darf sich das Gericht mit einem pauschalen Rückgriff auf Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG nicht dem Gebot entziehen, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 Ws (B) 1/22 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 SsBs 20/10 -, juris;… Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 21). - AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12
Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei …
Deswegen geben Zahlungsschwierigkeiten, die sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ergeben, keinen Anlass, eine der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des Schuldvorwurfs angemessene Geldbuße herabzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10). - AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi
Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei …
Deswegen geben Zahlungsschwierigkeiten, die sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ergeben, keinen Anlass, eine der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des Schuldvorwurfs angemessene Geldbuße herabzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10).