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BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht; Revisionsbegründungsfrist; Unzulässig; Verwerfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 822
- StV 1994, 364
- Rpfleger 1994, 430
- BayObLGSt 1994, 86
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung; …
Abgesehen von der eindeutig anders lautenden Erklärung des Nebenklägers würde ihm im Falle der Nichtzulassung der Berufung durch das Landgericht die von ihm angestrebte Befassung des Revisionsgerichts gänzlich genommen, da nach der Nichtannahme ein Wechsel zur Sprungrevision grds. nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 1994, 822; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 Ss 122/11 - juris). - OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11
Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines …
Ob der Nichtannahmebeschluss auch dann ohne weiteres gegenstandlos wäre, wenn das Berufungsgericht unzulässigerweise vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist über die Nichtannahme entschieden und der Angeklagte erst anschließend endgültig die Sprungrevision gewählt hätte (so KG NStZ-RR 1999, 146 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 53; a.A. BayObLG StV 1994, 364 und Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999 für Fälle, in denen der Angeklagte sein Rechtsmittel zunächst als Berufung und erst nach der Nichtannahmeentscheidung, jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist als Sprungrevision bezeichnet hatte), bedarf hier keiner Entscheidung. - OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer …
( BayObLG MDR 1994, 822; OLG Koblenz , JBlRP 2000, 22, KK- Kuckein § 335, Rn.16).
- OLG Oldenburg, 25.07.2011 - 1 Ss 122/11
Strafverfahren: Wechsel zur Revision nach Verwerfung einer Annahmeberufung
Damit ist das Wahlrecht des Angeklagten erloschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, 2 St RR 59, StV 1994, 364; Tolksdorf, Salger-FS, S. 405). - KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98 Die vorherige Übersendung der Akten an das Landgericht, der (abweichend von BayObLG StV 1994, 364 und KG, Beschluß vom 19. September 1996 - (5) 2 AR 142/96 (39/96) -) keine Konkretisierung des Rechtsmittels zugrunde lag, konnte diese nicht ersetzen.
- OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
Begriff der Vermögensgefährdung
Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70;… a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21). - OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02
Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 09.01.2017 - 1 OLG 171 Ss 118/16
Strafverfahren: Statthaftigkeit eines Wechsels zur Revision nach Verwerfung einer …
Denn wenn - wie hier - ein nach § 313 StPO anfechtbares Urteil ausdrücklich mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wird, kann das Berufungsgericht hierüber jedenfalls dann sogleich entscheiden, wenn die (anderenfalls ins Leere laufende) Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO abgelaufen ist und sich aus dem Vorbringen des verteidigten Angeklagten keinerlei Hinweis auf ein mögliches künftiges Auswechseln des Rechtsmittels ergibt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2011, Az. 1 Ss 122/11, bei juris; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, Az. 2 St RR 59/94, bei juris). - OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95 Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).