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   BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03   

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https://dejure.org/2003,6488
BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) - Länger dauernder Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit - Offenbleiben der Ursache des Zustands - Feststellung des Symptomcharakters der Anlasstat - Erforderliche ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus; Annahme eines Zusammenhangs zwischen Brandstiftung und gestörter Sexualität; Unterbringung wegen pädophiler Neigungen anläßlich einer Verurteilung wegen Brandstiftung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 67 b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Erforderliche Feststellungen zum geistig-seelischen Zustand des Täters und dessen Ursachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03
    Diese setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen länger dauernden Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit voraus, dessen Ursache - schon im Hinblick auf die Feststellung des Symptomcharakters der Anlaßtat und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose - nur ausnahmsweise offen bleiben kann (BGHSt 42, 385, 388; BGH NJW 1998, 2986, 2987; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03
    Diese setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen länger dauernden Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit voraus, dessen Ursache - schon im Hinblick auf die Feststellung des Symptomcharakters der Anlaßtat und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose - nur ausnahmsweise offen bleiben kann (BGHSt 42, 385, 388; BGH NJW 1998, 2986, 2987; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Zwar bedarf es grundsätzlich schon im Hinblick auf den symptomatischen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den Anlasstaten sowie deren Bedeutung im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose der Feststellung, welche Ursachen bei dem Beschuldigten zu welchem von §§ 20, 21 StGB erfassten Zustand geführt haben (siehe nur van Gemmeren in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 63 Rn. 37 und 45; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    In jedem Fall bedarf es der Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der festgestellten Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten in der Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14

    Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von dem Täter nicht oder nur

    Im Ergebnis Gleiches gilt trotz offener Formulierungen (UA S. 14, 38) im Blick auf die gravierenden Auswirkungen der geistig-seelischen Beeinträchtigung des Angeklagten für die Diagnose des nach § 63 StGB erforderlichen länger dauernden Defektzustandes (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986, 2987; Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168, 169).
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