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   BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04   

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https://dejure.org/2004,4958
BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04 (https://dejure.org/2004,4958)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2004 - 2 StR 101/04 (https://dejure.org/2004,4958)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04 (https://dejure.org/2004,4958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht hinreichenden Feststellung des Vorliegens des subjektiven Tatbestandes - Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Unklarheiten bezüglich der Entstehung von Verletzungen des Opfers - Differenzierung zwischen der Gefahr des Todes bei einem Menschenraub und ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § ... 18; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3b
    Erforderlichkeit eines Vorsatzes in Bezug auf die Todesgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 156
  • NStZ-RR 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04
    Die hierfür erforderliche konkrete Todesgefahr ist kein Erfolg im Sinne von § 18 StGB (vgl. auch BGHSt 26, 175, 180 f. (zu § 113 Abs. 2 Nr. 2); BGH NJW 1999, 3131; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 18 Rdn. 2; § 250 Rdn. 5, 10 m.w.N.); eine nur fahrlässige Verursachung reicht daher nicht aus.
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04
    Die hierfür erforderliche konkrete Todesgefahr ist kein Erfolg im Sinne von § 18 StGB (vgl. auch BGHSt 26, 175, 180 f. (zu § 113 Abs. 2 Nr. 2); BGH NJW 1999, 3131; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 18 Rdn. 2; § 250 Rdn. 5, 10 m.w.N.); eine nur fahrlässige Verursachung reicht daher nicht aus.
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

    Der Verurteilung (auch) wegen qualifizierter Körperverletzung steht der Umstand nicht entgegen, dass eine konkrete Lebensgefahr letztlich nicht eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2002, 3264; NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 12 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung

    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 = NStZ 2004, 618; Beschl. vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04 = NStZ 2005, 156, 157; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Zwar muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09 Rn. 6).
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - [juris]), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Erforderlich, aber auch genügend hierfür ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (BGH NStZ-RR 2010, 176-177; NStZ 2005, 156; 2004, 618; NJW 2002, 3264).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte

    § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz des Täters in Bezug auf den Eintritt der konkreten Gefahr des Todes voraus (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    a) In objektiver Hinsicht muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zwar nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107 Rn. 6; vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176, 177).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

  • OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21

    Gefährliche Körperverletzung durch Tritt mit handelsüblichem Turnschuh; Tritt mit

  • OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

  • BGH, 09.03.2007 - 2 StR 63/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06
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