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   BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17   

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https://dejure.org/2017,38173
BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17 (https://dejure.org/2017,38173)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2017 - 2 StR 101/17 (https://dejure.org/2017,38173)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17 (https://dejure.org/2017,38173)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Tatfolgen der sexuellen Übergriffe für die Nebenklägerin bei jeder Einzelstrafe und der Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Berücksichtigung der psychischen Leiden des Kindesmissbrauchsopfers bei Strafzumessung sowie Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Tatfolgen der sexuellen Übergriffe für die Nebenklägerin bei jeder Einzelstrafe und der Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Berücksichtigung der Tatfolgen der sexuellen Übergriffe für die Nebenklägerin bei jeder Einzelstrafe und der Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen und bei der Gesamtstrafenbildung in Ansatz gebracht werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, 341; vom 9. Juli 2014 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Auszug aus BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen und bei der Gesamtstrafenbildung in Ansatz gebracht werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, 341; vom 9. Juli 2014 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von

    Beeinträchtigungen, die sich erst aus der Vielzahl der Taten ergeben, können erst bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, und vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17).
  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass "nicht ausschließbare' (seelische) Folgen der Tat nicht zur Grundlage der Strafzumessung gemacht werden können, es im Übrigen nicht unbedenklich wäre, Folgen der Tat, die sich erst aufgrund des Zusammenwirkens aller Taten ergeben, bereits bei der Strafzumessung hinsichtlich jeder einzelnen Tat zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 469/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von psychischen

    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe dafür in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. September 2018 - 2 StR 454/17, NStZ-RR 2018, 343, 344; Beschluss vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17).
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