Rechtsprechung
BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 225a Abs. 1 Satz 2 StPO
Mangelnder Übernahmebeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen eines beim Amtsgericht anhängig gebliebenen um vom Landgericht entschiedenen Strafverfahrens; Voraussetzungen für das ausdrückliche oder konkludente Vorliegen eines Übernahmebeschlusses gem. § 225a Abs. 1 S. 2 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 225a Abs. 1 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Rechtsfolgen eines beim Amtsgericht anhängig gebliebenen um vom Landgericht entschiedenen Strafverfahrens; Voraussetzungen für das ausdrückliche oder konkludente Vorliegen eines Übernahmebeschlusses gem. § 225a Abs. 1 S. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 131
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit …
Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11
Insoweit kam auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Revisionsgericht - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nicht in Betracht; das Verfahren musste zur dortigen Erledigung an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. BGHSt 44, 121, 124).
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht …
Dies führt dazu, dass das Verfahren 3240 Js beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig geblieben ist (siehe BGH Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 106/11). - BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des …
Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO). - BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
Übernahmebeschluss (Form)
Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 2 StR 106/11;… Deiters/Albrecht in: SK-StPO, 5. Aufl., § 225a Rn. 30) Verfahrenshindernis, weil es an einem wirksamen Übernahmebeschluss fehlt.