Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18092
BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11 (https://dejure.org/2011,18092)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 StR 106/11 (https://dejure.org/2011,18092)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 StR 106/11 (https://dejure.org/2011,18092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen eines beim Amtsgericht anhängig gebliebenen um vom Landgericht entschiedenen Strafverfahrens; Voraussetzungen für das ausdrückliche oder konkludente Vorliegen eines Übernahmebeschlusses gem. § 225a Abs. 1 S. 2 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 225a Abs. 1 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtsfolgen eines beim Amtsgericht anhängig gebliebenen um vom Landgericht entschiedenen Strafverfahrens; Voraussetzungen für das ausdrückliche oder konkludente Vorliegen eines Übernahmebeschlusses gem. § 225a Abs. 1 S. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11
    Insoweit kam auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Revisionsgericht - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nicht in Betracht; das Verfahren musste zur dortigen Erledigung an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. BGHSt 44, 121, 124).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Dies führt dazu, dass das Verfahren 3240 Js beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig geblieben ist (siehe BGH Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 106/11).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 2 StR 106/11; Deiters/Albrecht in: SK-StPO, 5. Aufl., § 225a Rn. 30) Verfahrenshindernis, weil es an einem wirksamen Übernahmebeschluss fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht