Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.08.2002

Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3913
BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (1) (https://dejure.org/2002,3913)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (1) (https://dejure.org/2002,3913)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02 (1) (https://dejure.org/2002,3913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 256 StPO; § 337 StPO; § 21 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 250 Abs. 3 StGB
    Verlesung ärztlicher Atteste; Beruhen; keine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit während der Tatausführung bei Tatentschluss in voll schuldfähigem Zustand; Mittäterschaft (Mittäterexzess); Strafzumessung bei Ausnahmestrafrahmen (Umfang der ...

  • lexetius.com
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwagungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwagungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85

    Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es reicht aus, daß bei der Verwirklichung des Körperverletzungstatbestands mindestens zwei Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH GA 1986, 229).
  • BGH, 26.01.1995 - 5 StR 9/95

    Raubversuch bei vorherigem Alkoholkonsum - Acito libera in causa bei einem

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Strafmildernd hat es daneben gewertet, daß die Angeklagten noch sehr jung, in gewissem Grade alkoholisch enthemmt (vgl. auch BGH NStZ 1995, 282) und zum Teil zwar strafrechtlich schon in Erscheinung getreten, aber Erstverbüßer sind.
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Unter diesen Umständen besteht, so im Ergebnis auch der Generalbundesanwalt, kein Anhaltspunkt für die Annahme, die Strafkammer wäre entgegen ihrer ausdrücklichen Feststellung, wonach das Attest (nur) ihre (ohnehin getroffenen) Feststellungen "bestätigt" (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02; BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01 mwN), ohne das Attest möglicherweise zu anderen Feststellungen gelangt.
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10

    Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte diese Tatsache möglicherweise auf einen entsprechenden Vorhalt nicht in Abrede genommen hat, sind dem Urteil nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36796
BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,36796)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,36796)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,36796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,36796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85

    Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Es reicht aus, daß bei der Verwirklichung des Körperverletzungstatbestands mindestens zwei Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH GA 1986, 229).
  • BGH, 26.01.1995 - 5 StR 9/95

    Raubversuch bei vorherigem Alkoholkonsum - Acito libera in causa bei einem

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Strafmildernd hat es daneben gewertet, daß die Angeklagten noch sehr jung, in gewissem Grade alkoholisch enthemmt (vgl. auch BGH NStZ 1995, 282) und zum Teil zwar strafrechtlich schon in Erscheinung getreten, aber Erstverbüßer sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht