Rechtsprechung
BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 256 StPO; § 337 StPO; § 21 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 250 Abs. 3 StGB
Verlesung ärztlicher Atteste; Beruhen; keine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit während der Tatausführung bei Tatentschluss in voll schuldfähigem Zustand; Mittäterschaft (Mittäterexzess); Strafzumessung bei Ausnahmestrafrahmen (Umfang der ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldspruchberichtigung - Revision - Gemeinschaftlich - Körperverletzung - Ärztliches Attest - Verlesung
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § ... 251; ; StPO § 256; ; StPO § 261; ; StPO § 249; ; StGB § 21; ; StGB § 46a; ; StGB § 223; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Ziff. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwagungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwagungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320;… BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1). - BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87
Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH…, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1). - BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002;… BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1). - BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1). - BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85
Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es reicht aus, daß bei der Verwirklichung des Körperverletzungstatbestands mindestens zwei Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH GA 1986, 229). - BGH, 26.01.1995 - 5 StR 9/95
Raubversuch bei vorherigem Alkoholkonsum - Acito libera in causa bei einem …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Strafmildernd hat es daneben gewertet, daß die Angeklagten noch sehr jung, in gewissem Grade alkoholisch enthemmt (vgl. auch BGH NStZ 1995, 282) und zum Teil zwar strafrechtlich schon in Erscheinung getreten, aber Erstverbüßer sind.
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der …
Unter diesen Umständen besteht, so im Ergebnis auch der Generalbundesanwalt, kein Anhaltspunkt für die Annahme, die Strafkammer wäre entgegen ihrer ausdrücklichen Feststellung, wonach das Attest (nur) ihre (ohnehin getroffenen) Feststellungen "bestätigt" (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02; BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01 mwN), ohne das Attest möglicherweise zu anderen Feststellungen gelangt. - BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10
Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung; …
Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte diese Tatsache möglicherweise auf einen entsprechenden Vorhalt nicht in Abrede genommen hat, sind dem Urteil nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02).
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BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02 |
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH…, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1). - BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87
Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320;… BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1). - BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1). - BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGH, Urt. vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02; vom 31. Mai 2002;… BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1). - BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85
Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Es reicht aus, daß bei der Verwirklichung des Körperverletzungstatbestands mindestens zwei Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH GA 1986, 229). - BGH, 26.01.1995 - 5 StR 9/95
Raubversuch bei vorherigem Alkoholkonsum - Acito libera in causa bei einem …
Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Strafmildernd hat es daneben gewertet, daß die Angeklagten noch sehr jung, in gewissem Grade alkoholisch enthemmt (vgl. auch BGH NStZ 1995, 282) und zum Teil zwar strafrechtlich schon in Erscheinung getreten, aber Erstverbüßer sind.