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   BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95   

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https://dejure.org/1995,3050
BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95 (https://dejure.org/1995,3050)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - 2 StR 113/95 (https://dejure.org/1995,3050)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95 (https://dejure.org/1995,3050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Revision hinsichtlich eines Angeklagten wegen Verfristung - Unzulässigkeit der Einlegung einer Revision mangels Anfechtungsbefugnis eines Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem aussichtslosen Rechtmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 243
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
    Der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zur Tat als Prozeßgegenstand gehört dabei nicht nur der Geschehensablauf, der dem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegt worden ist, sondern darüberhinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 32, 215, 216 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 7. November 1995 - 4 StR 608/95).

    Dem steht die von der Strafkammer als Beleg für fehlende Tatidentität herangezogene Entscheidung BGHSt 32, 215 ff nicht entgegen, in der der Senat in einem Falle der Verurteilung wegen Mordes nach Anklage wegen Strafvereitelung zu dem Ergebnis gelangt ist, daß dort, wo nach der Anklage für Teile eines Gesamtgeschehens verschiedene Personen als Täter beschuldigt werden, eine Tat im Sinne des § 264 StPO stets nur das dem einzelnen Angeklagten zur Last gelegte Vorkommnis sein könne.

  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
    Der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zur Tat als Prozeßgegenstand gehört dabei nicht nur der Geschehensablauf, der dem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegt worden ist, sondern darüberhinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 32, 215, 216 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 7. November 1995 - 4 StR 608/95).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
    Der Senat hat die Sache an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
    Denn der Senat hatte auf die zulässige Revision des Nebenklägers hin zu überprüfen, ob der Tatrichter das gesamte Tatgeschehen im Sinne des § 264 StPO erfaßt hat (BGH StV 1981, 127, 128 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19

    Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (von der Anklage betroffener

    Die Frage der Einheitlichkeit des Vorgangs beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles auf der Grundlage des Ergebnisses der Hauptverhandlung und der darin durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28).

    Nach diesen Grundsätzen kann sich auch ein Geschehnis, das in der zugelassenen Anklage noch einem anderen Täter zugeordnet worden war, als Bestandteil der Tat des Angeklagten darstellen, über die das Gericht zu urteilen hat, jedenfalls, wenn es sich um ineinander übergehende, sich überschneidende Geschehensabläufe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28 mwN; vgl. auch LR/Stuckenberg, aaO Rn. 95).

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16

    Gegenstand des Verfahrens (in der Anklage bezeichnete Taten: personenbezogene

    Daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnete Person bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 217; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243, 244; BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed. 2015, § 264 Rn. 4; MünchKomm-StPO/Norouzi, StPO, 2016, § 264 Rn. 4; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2012, § 264 Rn. 8).
  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01

    Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO

    Der Tatbegriff der Strafprozessordnung beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 32, 215 ; BGH, NStZ 1996, S. 243).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

    Die Frage der Einheitlichkeit des Vorgangs beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles auf der Grundlage des Ergebnisses der Hauptverhandlung und der darin durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2021 - 1 Rv 36 Ss 217/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung für zweiundzwanzig Tage; Auslegung des § 229

    Die Frage der Einheitlichkeit des Vorgangs beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles auf der Grundlage des Ergebnisses der Hauptverhandlung und der darin durchgeführten Beweisaufnahme (BGH Urt. v. 20.12.1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243 ).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 422/00

    Richterliche Hinweispflicht; Tatidentität; Tat im prozessualen Sinne

    Anders als in dem der Entscheidung BGHR StPO § 264 Abs. 1 - Tatidentität 28 zugrundeliegenden Fall bildete hier das Gesamtgeschehen nicht in der Weise einen einheitlichen Vorgang, daß das Gesamtgeschehen eine einzige Tat im prozessualen Sinne und mithin die von der Anklage umfaßte Tat wäre.
  • BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel

    Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1995 - 2 StR 113/95).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97

    Stellung eines unbeschränkten Revisionsantrages - Erfordernis einer

    Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1995 - 2 StR 113/95).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2011 - 1 Ss 183/11

    Bestehen einer Protokollierungspflicht hinsichtlich eines Hinweises auf

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