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   BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53   

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BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1600
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    b) Nach diesen Grundsätzen hatte die F. AG gegenüber der Fluggesellschaft, deren Leistungen (Flugscheine) sie vertrieb, hinsichtlich der von ihr eingezogenen Gegenleistungen (Entgelte) eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755 f.; vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 158/72, BGHZ 62, 71, 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2003 - 3 U 57/97, NJW-RR 2003, 1532; vgl. weiter zu Reisebüros BGH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89, wistra 1991, 181; vom 3. Mai 1978 - 3 StR 30/78, BGHSt 28, 20; vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58, BGHSt 12, 207; vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601; zu Versicherungsmakler mit Inkassovollmacht BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 f.).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Fehlt es an einer gesetzlich oder vertraglich begründeten Pflicht einer Zuführung vereinnahmter Gelder auf ein von den sonstigen Konten des Vermögensbetreuungspflichtigen getrenntes Konto, kann eine Pflichtwidrigkeit bereits des Einforderns solcher Gelder auf ein nicht separates Konto weder aus dem Umstand hergeleitet werden, dass es dort zu einer Verrechnung (Kontokorrent) mit Schulden des Treupflichtigen kommt, noch daraus, dass dieser zum Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht in der Lage war, die entsprechenden Beträge aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH und KG jeweils aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601).

    c) Von der im Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Mai 1953 (2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601) vertretenen Rechtsauffassung weicht der Senat nicht ab.

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).

  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78).
  • BGH, 25.05.1966 - 4 StR 124/66

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue und wegen Betruges im Rückfall -

    Wäre er insoweit selbständiger Zwischenhändler gewesen, so hätte für ihn nur eine Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise bestanden, nicht aber darüber hinaus eine solche zur Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Lieferfirma im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 1, 186, 189 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; BGH NJW 1953, 1600).

    Aus alledem ergibt sich, daß er über die bloße Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise hinaus kraft Rechtsgeschäfts verpflichtet war, die Vermögensinteressen der Firma Quelle durch pünktliche und restlose Abführung der Verkaufserlöse wahrzunehmen (vgl. BGHSt 12, 207; NJW 1953, 1600 - Reisebüro; OLG Hamm NJW 1957, 1773 [OLG Hamm 23.07.1957 - 1 Ss 584/57 223-57] - Gelegenheitskommissionär).

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85

    Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt; Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27).
  • BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63

    Rechtsanwaltsausschluß

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt, wobei er noch stärker betont, daß beide Funktionen an sich nicht unvereinbar seien, sondern nur im Einzelfall sich eine solche Unvereinbarkeit ergeben könne (BGH in NJW 1953, 1600).
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54

    Rechtsmittel

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung eine rechtsgeschäftliche Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, bejaht, zumal wenn zwischen Lieferant und Wiederverkäufer ein kommissions ähnliches Verhältnis bestand (BGHSt 1, 186, 189, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; vgl. ferner BGH NJW 1953, 1600 Nr. 24).
  • OLG Bamberg, 11.08.1983 - Ws 402/83

    Unzulässige Verweigerung einer Aussage durch einen Rechtsanwalt; Anforderungen an

    Die Stellung des Beschwerdeführers als Verteidiger des Angeklagten steht seiner Zeugenvernehmung nicht entgegen (BGH NJW 1953, 1600, 1601 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 116/53] ; Kleinknecht, StPO, 36. Aufl., Rdnr. 17 vor § 48).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 500/53

    Rechtsmittel

    Wer bei Warenbestellungen den Preis im voraus annimmt, um dafür die Ware zu beschaffen, hat noch nicht eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen; er darf über das in sein Eigentum übergegangene Geld auch für persönliche Zwecke verfügen (RGSt 69, 146; 70, 321und die Entscheidung des erkennenden Senats in 2 StR 116/53 = NJW 1953, 1601 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 116/53]).
  • BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58

    Rechtsmittel

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