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BGH, 03.08.2017 - 2 StR 12/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Inbegriff der Hauptverhandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Verwertung von Geschehnissen während oder nach der Urteilsverkündung; Gefährdung des Bestands eines Urteils
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschehnisse während der Urteilsverkündung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwertung von Geschehnissen während oder nach der Urteilsverkündung; Gefährdung des Bestands eines Urteils
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwertung von Geschehnissen während oder nach der Urteilsverkündung; Gefährdung des Bestands eines Urteils
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15
Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise …
Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 12/17
Die Verwertung von Geschehnissen während oder nach der Urteilsverkündung (vgl. UA 52) verstößt gegen § 261 StPO und kann den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 51).