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   BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12   

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BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12 (https://dejure.org/2012,21205)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2012 - 2 StR 121/12 (https://dejure.org/2012,21205)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12 (https://dejure.org/2012,21205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB a.F.
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters, Hang zu erheblichen Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ermessensausfall bei der Sicherungsverwahrung - Das Urteil muss erkennen lassen, dass sich das Gericht seinem eingeräumten Ermessen bewusst war

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Damit soll dem Ausnahmecharakter der Vorschriften des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB aF Rechnung getragen werden, der sich daraus ergibt, dass eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung nicht vorausgesetzt werden (BGH, NStZ 2010, 270, 272 mwN).

    Es finden sich in den Urteilsgründen zwar Ausführungen zu einer möglichen Warnfunktion einer verbüßten Freiheitsstrafe sowie zum Lebensalter des Angeklagten, wobei es sich auch um Kriterien handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, NStZ 2010, 270, 272; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 mwN).

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, denn die Urteilsgründe lassen schon nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der auf § 66 Abs. 2 StGB aF gestützten Anordnung der Sicherungsverwahrung des ihm dabei eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGH, NStZ 2004, 438, 439).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Es mag zwar nahe liegen, dass - wovon das Landgericht ausdrücklich ausgegangen ist - die Bejahung einer hohen Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung erheblicher Straftaten im Regelfall auch auf das Vorliegen eines "Hanges" hindeutet; zwingend ist dies jedoch nicht, so dass diese Frage der ausdrücklichen Prüfung durch die Strafkammer bedarf ( BGHSt 50, 121, 132).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat durch Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 190/11 - das Urteil des Landgerichts Aachen mit den Feststellungen auf, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war sowie im Strafausspruch und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Es finden sich in den Urteilsgründen zwar Ausführungen zu einer möglichen Warnfunktion einer verbüßten Freiheitsstrafe sowie zum Lebensalter des Angeklagten, wobei es sich auch um Kriterien handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, NStZ 2010, 270, 272; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 mwN).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
    Das Revisionsgericht kann die fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen; sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    b) Den Urteilsgründen ("war anzuordnen') ist auch in ihrem Gesamtzusammenhang bereits nicht zu entnehmen, dass sich das Schwurgericht des Umstands bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und es von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, NStZ-RR 2017, 307; vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15; vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12; vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332).
  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Gerichts: zu

    a) Die Urteilsgründe lassen schon nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, NStZ 2004, 438, 439; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12).
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