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   BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20   

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BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,24992)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2020 - 2 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,24992)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 2 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,24992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Beschuldigten gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Brandstiftung in einer Asylbewerberunterkunft; Vorliegen einer paranoid-psychotischen Störung

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Darlegung des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem psychischen Defekt und der Anlasstat; Gesamtwürdigung im Rahmen der Gefahrenprognose; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision des Beschuldigten gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Brandstiftung in einer Asylbewerberunterkunft; Vorliegen einer paranoid-psychotischen Störung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17, juris Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f., jeweils mwN).

    Als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten ist es anzusehen, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19, juris Rn. 7; vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17, juris Rn. 18; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72 f.).

  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgeschichte hätte die Strafkammer erwägen müssen, ob die Tat nicht auch normalpsychologisch erklärbar war und in ihr letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen des Beschuldigten hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, juris Rn. 13; vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Er wird auch zu beachten haben, dass bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob sich die festgestellte Störung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18; Senat, Beschluss vom 11. November 2017 - 2 StR 375/17, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    aa) Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5; vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 f.).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    bb) Allein die gesicherte Diagnose einer paranoiden Schizophrenie mit Auffälligkeiten im tatgegenständlichen Zeitfenster - der Beschuldigte stand während des Brandes nach außen scheinbar völlig unbeteiligt und abwesend am Rande des Geschehens ? vermag die erforderlichen tatsachenfundierten Feststellungen zu den Auswirkungen seelischer Störungen auf die Begehung der Anlasstat nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17, juris Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f., jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19

    Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Dieser wird Gelegenheit haben, bei der Feststellung und Würdigung der Anlasstat die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur teilweisen Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Gebäudes durch Zimmerbrand (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19, NJW 2020, 942 f.) sowie das generelle Erfordernis an Feststellung und Beleg der inneren Tatseite bei der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 StR 254/19, juris Rn. 6 ff.; BeckOK-StGB/Eschelbach, 46. Ed., § 223 Rn. 23) in den Blick zu nehmen.
  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    Dieser wird Gelegenheit haben, bei der Feststellung und Würdigung der Anlasstat die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur teilweisen Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Gebäudes durch Zimmerbrand (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19, NJW 2020, 942 f.) sowie das generelle Erfordernis an Feststellung und Beleg der inneren Tatseite bei der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 StR 254/19, juris Rn. 6 ff.; BeckOK-StGB/Eschelbach, 46. Ed., § 223 Rn. 23) in den Blick zu nehmen.
  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    aa) Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
    aa) Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer

    Damit ist aber der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Defekt und den Anlasstaten noch nicht tragfähig belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 9 ff. und vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 5, jeweils mwN).

    Das Landgericht berücksichtigt dabei aber nicht, dass das von ihm hierzu herangezogene Verhalten des Angeklagten bei der Tatbegehung, das von Enttäuschung und Wut über die Beendigung der Beziehung zur Geschädigten und der fehlenden Akzeptanz der Trennung geprägt gewesen sei, auch normalpsychologisch erklärbar ist und letztlich sich im Rahmen dessen hält, was bei voll schuldigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 7 mwN.).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 263/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer

    Damit verfehlt das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vergleichbaren Fällen erforderliche Prüfung, ob das Verhalten eines Angeklagten in der Tatsituation noch normalpsychologisch zu erklären sein könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Brandstiftung ließe sich auch normalpsychologisch allein mit Wut und Ärger über den misslungenen Rauschgifterwerb erklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 6; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 14 und vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10); der Schluss von der Nichtigkeit der Tatmotivation auf den symptomatischen Zusammenhang erweist sich unter diesen Umständen - jedenfalls nicht ohne weitere Erläuterung - als nicht tragfähig.
  • BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insbesondere die Tat 4 ließe sich mit Wut und Rache über den vorangegangenen ?Rauswurf? aus der Kneipe sowie mit alkoholbedingter Enthemmung erklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11 und vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Neben der sorgfältigen Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die insoweit wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 7 mwN).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Die Kammer hat bei der Bewertung der Wahrscheinlichkeit künftiger Taten auch in den Blick genommen, dass der Beschuldigte trotz langen Bestehens des psychischen Defektzustandes weder vor noch nach der - zwischenzeitlich sehr lange zurückliegenden - Tat durch andere Straftaten auffällig geworden ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung etwa BGH, Beschlüsse vom 07.07.2020 - 2 StR 121/20; vom 26.05.2020 - 2 StR 54/20; und vom 10.03.2020 - 4 StR 570/19).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 331/20

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    b) Gegen die Annahme eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der für den Tatzeitpunkt angenommenen Psychose und den Anlasstaten bestehen durchgreifende rechtliche Bedenken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 9 ff., und vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 5, NStZ-RR 2019, 134, 135, jeweils mwN).
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