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   BGH, 17.07.2018 - 2 StR 123/18   

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https://dejure.org/2018,28051
BGH, 17.07.2018 - 2 StR 123/18 (https://dejure.org/2018,28051)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2018 - 2 StR 123/18 (https://dejure.org/2018,28051)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 2 StR 123/18 (https://dejure.org/2018,28051)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 22 StGB, § 177 StGB, § 176a StGB

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen zum sexuellen Missbrauch eines Kindes mit der Verbringung in das eigene Kraftfahrzeug

  • rewis.io

    Unmittelbares Ansetzen beim Versuch des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176a; StGB § 177
    Unmittelbares Ansetzen zum sexuellen Missbrauch eines Kindes mit der Verbringung in das eigene Kraftfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - und das Ansetzen zur Tat

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Inhalt und Nutzen der Teilverwirklichungsregel (Lucas Tomiak und Kevin Franzke; HRRS 2019, 337-346)

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Problematik der Teilverwirklichungsregel beim unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 79
  • NStZ-RR 2018, 362
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - 2 StR 123/18
    Genügend ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2014, 447, 448).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Genügend ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 2 StR 123/18, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448).
  • LG Gießen, 19.11.2018 - 5 Ks 499 Js 29680/17

    Fall Johanna Bohnacker: Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2018 - 2 StR 123/18, Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Maßgeblicher Orientierungspunkt ist dabei angesichts der Fassung des § 22 StGB die Vorstellung des Täters, das heißt der Tatplan, der über die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium entscheidet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353, 354; vom 17. Juli 2018 - 2 StR 123/18, NStZ 2019, 79 Rn. 4 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38 Rn. 8 f.).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Im Übrigen hat der Täter dann die Schwelle zum Versuch überschritten, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind und im Falle des ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung einmünden sollen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 17. Juli 2018 - 2 StR 123/18, NStZ 2019, 79; BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 35 f.; Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 454/11, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Versuch 1; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 28/21, NStZ 2021, 537, und vom 14. Juli 2021 - 3 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 338, 339; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 22 Rn. 39 ff.; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 22 Rn. 81 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 22 Rn. 9 f.).
  • OLG Hamburg, 13.01.2021 - 2 Rev 32/20

    Anfechtungsziel des Nebenklägers; Nebenklagebefugnis-Katalogtat bei unbenanntem

    Da die Freiheitsberaubung nicht bereits den Versuchsbeginn hinsichtlich des sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) und des sexuellen Übergriffs (§ 177 Abs. 1 StGB) darstellte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018, Az.: 2 StR 123/18, juris) und auch im weiteren Verlauf über dasjenige hinausging, was zur Tatbestandsverwirklichung dieser Delikte gehörte, steht § 239 Abs. 1 StGB mit ihnen in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 83; Fischer, § 239 Rn. 18).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Genügend ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (vgl. BGH NStZ 2019, 79; Beschluss vom 29. Mai 2018 - 1 StR 28/18 -, BeckRS 2018, 16394; NStZ 2014, 447; Fischer, StGB 67. Aufl., § 22 Rdn. 10).
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