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   BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15   

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https://dejure.org/2015,33513
BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15 (https://dejure.org/2015,33513)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 (https://dejure.org/2015,33513)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15 (https://dejure.org/2015,33513)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 261 StPO; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und gerichtsbekannten Erkenntnissen: Hinweispflicht, Anspruch auf rechtliches Gehör); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen einer Schusswaffe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Richterliche Hinweispflicht vor Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache; Erkenntnisse zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels als gerichtskundige Tatsache

  • IWW

    § 261 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Behandlung des aus einem anderen Verfahren bekannten Wirkstoffgehalts sichergestellter Betäubungsmittel als gerichtskundig; x

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Richterliche Hinweispflicht vor Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache; Erkenntnisse zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels als gerichtskundige Tatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 261
    Behandlung des aus einem anderen Verfahren bekannten Wirkstoffgehalts sichergestellter Betäubungsmittel als gerichtskundig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gerichtskundig"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsbekannte Erkenntnisse aus einem Parallelverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel mit der Armbrust

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 123
  • StV 2018, 479
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Denn es ist nicht dargetan, dass der Angeklagte die Armbrust jedenfalls bei einem Teilakt des Handeltreibens - wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 8, 10 f.; BGH NStZ 2011, 99; NStZ 2013, 663) - bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hatte, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte.
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Dies schließt es grundsätzlich aus, außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes Wissen ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Angeklagten zu verwerten (vgl. BGHSt 19, 193, 195, 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 367).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Dies ist erforderlich, um den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGHSt 36, 354, 359; BGH NStZ 2013, 121 u. 357).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Denn es ist nicht dargetan, dass der Angeklagte die Armbrust jedenfalls bei einem Teilakt des Handeltreibens - wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 8, 10 f.; BGH NStZ 2011, 99; NStZ 2013, 663) - bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hatte, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte.
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Dies ist erforderlich, um den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGHSt 36, 354, 359; BGH NStZ 2013, 121 u. 357).
  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
    Denn es ist nicht dargetan, dass der Angeklagte die Armbrust jedenfalls bei einem Teilakt des Handeltreibens - wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 8, 10 f.; BGH NStZ 2011, 99; NStZ 2013, 663) - bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hatte, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte.
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Eine solche darf nicht als allgemeinkundig behandelt werden (vgl. zur Gerichtskundigkeit BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 358 f.; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, 35 36 37 38 39 NStZ-RR 2007, 116, 117; Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 210).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der der Qualifikation zugrunde liegenden generell erhöhten Rechtsgutsgefährlichkeit trägt die Rechtsprechung auch dadurch Rechnung, dass sie bereits ein Beisichführen der erfassten Waffen bzw. Gegenstände in irgendeinem Stadium des Tathergangs für ausreichend erachtet (vgl. Patzak aaO, § 30a Rn. 79; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123, 124).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

    b) Bei dieser Sachlage macht die Revision mit Recht geltend, das Landgericht habe bei seiner Entscheidung, die Strafaussetzung zu versagen, Tatsachen verwertet, die weder im Strengbeweisverfahren in die Beweisaufnahme eingeführt wurden noch als gerichtskundig dem Urteil zugrunde gelegt werden durften (§ 261 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Hinsichtlich der etwa 60 cm langen Machete lässt sich den Urteilsgründen schon nicht entnehmen, ob es sich bei ihr um einen tauglichen Gegenstand im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123 f.), zumal die Revision die sich in den Akten befindliche nähere Beschreibung der Machete (Sachakten Bd. 1 Bl. 183) nicht mitteilt.
  • BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22

    Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem

    aa) Eine entsprechende Verpflichtung zum Hinweis der Verwertung gerichtskundiger Tatsachen ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH, Urt. v. 17.05.2018 - 3 StR 508/17 = StraFo 2018, 434 = JR 2018, 579 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Offenkundigkeit 5; Beschluss vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 = NStZ 2016, 123 = BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 5 = StV 2018, 479; 13.02.2013 - 2 StR 556/12 = NStZ 2013, 357 = BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 4 = StV 2013, 548; 20.09.1988 - 5 StR 405/88 = BGHR StPO § 261 Offenkundigkeit 1= NStE Nr. 50 zu § 29 BtMG).

    bb) Andererseits soll durch die Verpflichtung auch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) Rechnung getragen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 = NStZ 2016, 123 = BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 5 = StV 2018, 479 m.w.N.; 20.09.1988 - 5 StR 405/88 = BGHR StPO § 261 Offenkundigkeit 1= NStE Nr. 50 zu § 29 BtMG).

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

    Will der Tatrichter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, zum Gegenstand seiner Entscheidungsfindung machen, so muss er die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung darauf hinweisen, dass sie der Entscheidung als gerichtskundig zugrunde gelegt werden könnten (Anschl. u.a. an BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 = BeckRS 2015, 18825).

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).

  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Zwar stellt der bloße Aufenthalt in einer Wohnung selbst noch keinen Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dar (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123, 124).
  • BGH, 02.08.2022 - 5 StR 15/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Entscheidend für die Verwirklichung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist vielmehr, dass der Täter bei einem bereits erfolgten Einzelakt des Handeltreibens Zugriff auf die Schusswaffe oder den sonstigen Gegenstand hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15 -, juris Rdnr. 8; vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17 -, juris Rdnrn. 6 f.).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 47/23

    Verwertung der in der polizeilichen Statistik erfassten Mittelwerte zum

    Denn das Tatgericht darf seiner Entscheidung über die Schuld- und Straffrage nach § 261 StPO nur die Erkenntnisse zugrunde legen, die es in der Hauptverhandlung nach den Regeln des Strengbeweises gewonnen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 5).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 562/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben (Begriff des sonstigen Gegenstands, der

    Allein der Feststellung einer "Machete' lässt sich nicht entnehmen, ob es sich bei ihr um einen tauglichen Gegenstand im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt (vgl. Senat, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123 f.).
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