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   BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93   

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https://dejure.org/1993,7393
BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93 (https://dejure.org/1993,7393)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93 (https://dejure.org/1993,7393)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93 (https://dejure.org/1993,7393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder schwerer Fall des Menschenraubs bei zurückgelangen lassen des Tatopfers in seinen Lebenskreis unter Verzicht auf die erstrebte Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 17
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (BGH StV 1994, 17; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl wie auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
  • BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung;

    Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender, Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH StV 1994, 17).
  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • LG Marburg, 25.02.2020 - 1 KLs 4 Js 6396/19
    Im Hinblick auf die erheblichen Verletzungen der Geschädigten sowie die daran anknüpfende tateinheitliche Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung ist ein minder schwerer Fall allerdings nicht allein aufgrund der allgemeinen Milderungsgründe, sondern nur unter zusätzlicher Heranziehung des "vertypten" Milderungsgrundes der tätigen Reue gem. § 239 Abs. 4 S. 1 StGB zu bejahen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93 -, Rn. 7, juris).
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