Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2018 - 2 StR 130/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19827
BGH, 08.05.2018 - 2 StR 130/18 (https://dejure.org/2018,19827)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - 2 StR 130/18 (https://dejure.org/2018,19827)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 2 StR 130/18 (https://dejure.org/2018,19827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2, § 27 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Mittäterschaft beim tateinheitlich begangenen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Mittäterschaft beim tateinheitlich begangenen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Das Aufbewahren von BtM - Mittäter oder nur Gehilfe?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 285
  • StV 2019, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 130/18
    Nichts anderes gilt für die Feststellung, dass S. nur mit Hilfe des Angeklagten Zugriff auf den Betäubungsmittelvorrat nehmen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, NStZ-RR 2003, 309 f.).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 130/18
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene Handeltreiben zurück, während zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 f. mwN).
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