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   BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18   

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https://dejure.org/2018,22171
BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18 (https://dejure.org/2018,22171)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 StR 132/18 (https://dejure.org/2018,22171)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18 (https://dejure.org/2018,22171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Maßregelausspruchs der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Symptomatischer Zusammenhang zwischen den Anlasstaten und der psychischen Erkrankung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Voraussetzungen des Maßregelausspruchs der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Symptomatischer Zusammenhang zwischen den Anlasstaten und der psychischen Erkrankung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und der symptmatische Zusammenhang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18

    Rechtsfehlerhafte Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    In den Urteilsgründen ist darzulegen, wie sich die festgestellte psychische Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, R&P 2016, 268 f.; Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272 f.).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    In den Urteilsgründen ist darzulegen, wie sich die festgestellte psychische Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, R&P 2016, 268 f.; Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    In den Urteilsgründen ist darzulegen, wie sich die festgestellte psychische Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, R&P 2016, 268 f.; Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    In den Urteilsgründen ist darzulegen, wie sich die festgestellte psychische Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, R&P 2016, 268 f.; Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, BeckRS 2013, 21437).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten sowie der Gefahrenprognose ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 ? 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 ? 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    a) Zwar liegt bei dem Angeklagten mit der sachverständig diagnostizierten "schizophrene(n) Spektrumserkrankung' nach ICD-10: F.20.0 eine krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB vor (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten sowie der Gefahrenprognose ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 ? 2 StR 132/18, juris Rn. 10, und vom 11. April 2018 ? 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
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