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   BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07   

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https://dejure.org/2007,5561
BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07 (https://dejure.org/2007,5561)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2007 - 2 StR 133/07 (https://dejure.org/2007,5561)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 2 StR 133/07 (https://dejure.org/2007,5561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes; Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlungen); lückenhafte Beweiswürdigung; Erörterungsmangel (Abwägung der Umstände, die den Eventualvorsatz in Frage stellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes im Falle des Schüttelns eines Kleinkindes; Anforderungen an die Bejahung eines Tötungsvorsatzes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Erforderliche Feststellungen beim bedingten Vorsatz - hier im Fall der Tötung des eigenen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 267
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Diese war hier aber schon deshalb geboten, weil der Tatrichter selbst feststellt, dass der Tod des N. der Angeklagten "unerwünscht" war und die Billigung der Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 50).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 166/01

    Tötungsvorsatz; dolus eventualis; Eventualvorsatz; Bewußte Fahrlässigkeit;

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Die Sache war zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer zurückzuverweisen, da der Senat auch nicht ausschließen kann, dass ein neuer Tatrichter rechtsfehlerfrei wieder zu einer Verurteilung wegen Totschlags gelangt, zumal dem äußeren Tatgeschehen ein hoher Indizwert zukommt (vgl. Senatsbeschluss NStZ-RR 2001, 369).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07

    Schwere Körperverletzung durch Schütteln eines Kleinkindes; Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Denn auch das einzige Argument der Strafkammer für das Willenselement der Angeklagten, dass sie das Kind zum Schweigen bringen wollte, ist nicht so gewichtig oder gar zwingend (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muss sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 24 und 27 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Diese war hier aber schon deshalb geboten, weil der Tatrichter selbst feststellt, dass der Tod des N. der Angeklagten "unerwünscht" war und die Billigung der Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 50).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muss sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 24 und 27 m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92

    Hemmschwelle bei Tötungsdelikten - Gefahr der Tötung - Verkennung der Gefahr -

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    c) In nicht zu beanstandender Weise hat das Landgericht bei der Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz auch das Nachtatverhalten der Angeklagten und hier insbesondere die von ihnen versendeten Chatnachrichten herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503, 504; sowie konkret zu Äußerungen im Nachgang der Tat Urteil vom 21. November 1985 - 4 StR 465/85, StV 1986, 197).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jew. mwN).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07; Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise jedoch regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

    Neben der konkreten Angriffsweise ist dabei regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Danach stellt sich das angefochtene Urteil auch nicht lediglich als unzulässige Korrektur der fehlerhaften Entscheidung vom 11. Mai 2005 durch Neubewertung ausschließlich schon damals bekannter Tatsachen dar (s. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06, NStZ-RR 2007, 267, 268; MünchKommStGB/Ullenbruch, 1. Aufl., § 66a Rn. 53 ff.; SKStGB/Sinn, § 66a Rn. 21, Stand: Februar 2008).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung)

    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise jedoch regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14, StV 2015, 695).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag

    Neben der konkreten Angriffsweise ist aber auch regelmäßig die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14, NStZ-RR 2016, 111, 112 mwN).
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 602 Ks 6/21

    Baby zu Tode geschüttelt - fast acht Jahre Haft für Vater

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