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   BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63   

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BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63 (https://dejure.org/1963,278)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1963 - 2 StR 133/63 (https://dejure.org/1963,278)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63 (https://dejure.org/1963,278)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 363
  • NJW 1963, 1557
  • MDR 1963, 770
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 03.01.1889 - 2661/88

    92. 1. Setzt die Anwendung der Vorschrift in §. 310 St.G.B.'s das Vorliegen

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  • RG, 07.01.1889 - 2856/88

    94. Setzt die Vollendung der Brandstiftung ein Brennen des unter §§. 306. 308

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  • RG, 08.02.1882 - 2799/81

    Uber die Erfordernisse des Dolus bei der vorsätzlichen Brandstiftung an einer

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  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfaßt ist, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BTDrucks. 13/8587 S. 26; vgl. nur BGHSt 18, 363, 364 ff.; 34, 115, 117; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 6; BGH NStZ 1981, 220 f.; 1982, 201; NJW 1999, 299).

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.

    (2) Teilweises Zerstören im Sinne der §§ 305, 305 a StGB wird angenommen, wenn - für eine nicht nur unbeträchtliche Zeit (vgl. BGHSt 41, 219, 221; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 305 Rdn. 5) - das Tatobjekt wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird (vgl. OGHSt 2, 209, 210) oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt und eingerichtet sind, wie etwa Abteilungen eines Gebäudes, gänzlich vernichtet werden (vgl. RGSt 54, 205, 206; BGH, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, insoweit in BGHSt 18, 363 nicht abgedruckt; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 305 Rdn. 2 m.w.N.).

    Ein (versuchtes) Inbrandsetzen des Wohngebäudes ist damit nicht belegt (vgl. BGH NStE Nr. 10 zu § 306 StGB; zur Latten-Kellertür als "nicht wesentlichem" Bestandteil des Gebäudes vgl. auch BGHSt 18, 363, 364 ff.; BGH NJW 1999, 299).

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Dies ist der Fall, wenn ein "nicht völlig unwesentlicher Bestandteil" des Gebäudes vom Feuer erfasst worden ist oder "wesentliche Teile des Gebäudes" brennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 364 f.).

    Zwar kann der beiläufige Hinweis, dass ein Angriffstrupp der Feuerwehr einen Bewohner aus dem 2. Obergeschoss über die "teilabgebrannte Treppe" zu retten versuchte, darauf hindeuten, dass das Feuer bereits auf die Treppe und damit - möglicherweise - auf einen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlichen Teil des Gebäudes (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 366) übergegriffen haben könnte.

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Das Landgericht stützt sich mit seiner Rechtsauffassung wesentlich auf die Entscheidungen BGHSt 18, 363 und BGH, Beschl. vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77.

    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gebäude in Brand gesetzt, "wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht" (BGHSt 18, 363, 364).

    Erforderlich ist vielmehr, daß "der Brand sich auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind" (BGHSt 18, 363 ff.).

    Der Senat gerät mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung BGHSt 18, 363.

  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18; vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, NJW 1999, 299; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; vgl. schon Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 365 f.; enger BGH, Urteil vom 26. Juli 1990 - 4 StR 249/90, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1; Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Inbrandsetzen 1 Nr. 1; vom 14. Juli 1993 - 3 StR 335/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 6).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

    Ein Rechtsirrtum des LSG in dieser Hinsicht ist indessen unschädlich, weil auch der objektive Tatbestand des § 306 Nr. 3 StGB ebenso wie derjenige des § 308 Abs. 1 1. Alternative StGB verlangt, daß die Räumlichkeit, die zum Aufenthalt von Menschen dient, in der Weise in Brand gesetzt wird, daß der Brand Gebäudeteile erfaßt, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 16, 109; 18, 363).

    Die Sache muß derart vom Feuer ergriffen sein, daß sie auch nach Entfernung oder Erlöschen des Zündstoffs selbständig weiterbrennen kann (RGSt 71, 194; BGHSt 18, 363).

    Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Brandstiftungstatbestanden reicht es nicht aus, daß die Holzpritschen wesentliche Bestandteile des Gebäudes i.S. der zivilrechtlichen Vorschrift des § 94 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind; vielmehr kommt es auf die Bedeutung des Bestandteils für das Gebäude an (BGHSt 18, 363).

    Auch das Brennen fest eingebauter Gegenstände ist im strafrechtlichen Sinne dann nicht ausreichend, wenn sich nach den örtlichen Gegebenheiten der Brand nicht auf das übrige Gebäude ausdehnen kann (BGHSt 18, 363, 365).

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    2. Die Revision beanstandet im Fall 2.1 der Urteilsgründe zu Recht die Anwendung der §§ 306 Nr. 2, 22 StGB a.F. a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 363 ff.; BGH NStE Nr. 10 zu § 306 StGB) erfüllt das Inbrandsetzen einer Lattentür eines Kellerraumes in einem Wohnhaus nur dann den äußeren Tatbestand des § 306 Nr. 2 StGB a.F., wenn sich das Feuer auf weitere Gebäudeteile ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Angesichts der üblichen Bauweise von mehrgeschossigen Wohngebäuden versteht sich dies auch nicht von selbst (vgl. hierzu BGHSt 18, 363, 364; BGH NJW 1999, 299).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den

    Dies trifft erst zu, wenn ein Gegenstand brennt, der - wie etwa Treppen, Fußboden, Türen oder Fenster - für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1982, 201 Nr. 5).

    Damit waren noch keine wesentlichen Gebäudebestandteile in Brand geraten (vgl. BGHSt 18, 363).

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen besteht - zumal im Hinblick auf die übliche Bauweise von Kellerräumen - kein Anhalt für die Annahme, der Brand habe sich auf Teile des Gebäudes ausbreiten können, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BGHSt 18, 363, 365, 366).

    So verhält es sich, wenn der Täter, etwa um Bewohnern einen Schrecken einzujagen, nur ein Inventarstück in Brand setzen will (vgl. BGHSt 16, 109, 110; 18, 363, 366, 367; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 3 StR 298/79 und vom 14. November 1979 - 2 StR 96/79; Dreher/Tröndle a.a.O. § 306 Rdn. 7).

  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Der Tatbestand des § 308 Abs. 1, 1. Alternative StGB verlangt, ebenso wie der des § 306 StGB, soweit er sich auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1981, 220 m.w.Nachw.).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86

    Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes -

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 18/82

    Voraussetzungen für das Inbrandsetzen und der Begriff der wesentlichen

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 64/81

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 306 Nr. 2

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 345/83

    Voraussetzungen für die Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden

  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 212/82

    Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung - Übertragung eines Waldbegriffs auf

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

  • LG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 KLs 56/06

    Ferienhaus, Brandstiftung

  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

  • BGH, 04.02.1997 - 1 StR 799/96

    Voraussetzungen des Inbrandsetzens - Beweiswert von Vergleichsproben von Benzin

  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96

    Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die

  • BGH, 14.10.1993 - 1 StR 532/93

    Anrechnung der in einer Nichterstattung einer Geldleistung liegenden Härte auf

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 486/91

    Anforderungen an die Begründung einer Brandübertragungsgefahr

  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 237/77

    Vollendetes Inbrandsetzen eines Gebäudes

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 140/77

    Inbrandsetzung von Gebäudeteilen, die für den Gebrauch als Wohnhaus von

  • BGH, 12.12.1967 - 1 StR 507/67

    Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung - Belehrung eines Zeugen

  • BGH, 27.03.1981 - 2 StR 94/81

    Anforderungen für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung

  • BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion - Beschränkung des Verfahrens

  • BGH, 03.10.1973 - 2 StR 373/73

    Zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienende Räumlichkeit - Verminderte

  • BGH, 02.06.1977 - 1 StR 231/77

    Anforderungen an eine schwere Brandstiftung bei Inbrandsetzen eines Gebäudes

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 638/76

    Objektive Voraussetzungen der Annahme einer schweren Brandstiftung

  • BGH, 14.07.1976 - 3 StR 240/76

    Aufhebung des Ausspruchs über die verhängte Einzelstrafe und Gesamtstrafe

  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 405/80

    Zeitpunkt der Vollendung einer Brandstiftung

  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 499/75

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung und zum Versicherungsbetrug - Unterlassen

  • BGH, 18.01.1966 - 5 StR 487/65

    Zeitpunkt der Vollendung des Inbrandsetzens einer Sache - Folgen der

  • BGH, 01.10.1981 - 4 StR 423/81

    Revision wegen fehlender Erkennbarkeit, ob eine vollendete Tat oder eine

  • BGH, 14.11.1979 - 2 StR 96/79

    Einwurf eines brennenden Putzlappens in eine Wohnung - Blutalkoholgehalt von 2,8

  • BGH, 12.11.1975 - 2 StR 583/75

    Änderung des Schuldspruchs bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der schweren

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.1968 - 4 KLs 1/68

    Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968

  • BGH, 10.06.1964 - 2 StR 142/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.08.1963 - 2 StR 280/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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