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   BGH, 27.06.2007 - 2 StR 135/07   

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https://dejure.org/2007,10572
BGH, 27.06.2007 - 2 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,10572)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,10572)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,10572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit nicht tragfähiger Begründung; Einschätzung der Gefahr weiterer Gewalttaten als "mittelgradig bis hoch" durch einen Sachverständigen als nicht die Voraussetzungen des § 63 Strafgesetzbuch ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; JGG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    "Gefahr" als Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Taten

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    "Gefahr" als Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Denn gemäß § 5 Abs. 3 JGG ist über die Verhängung von Jugendstrafe und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur aufgrund einheitlicher Betrachtung zu entscheiden (dazu BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07), so dass auch die verhängte Jugendstrafe keinen Bestand haben kann.
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Soweit in der Rechtsprechung eine Trennbarkeit von Unterbringungsanordnung und Jugendstrafausspruch mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 JGG verneint worden ist, betraf dies Fälle, in denen eine Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB unterblieben ist und deren Anordnung im zweiten Rechtsgang in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, Rn. 2 zitiert nach juris; Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, Rn. 11 zitiert nach juris; Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07, Rn. 7 zitiert nach juris; Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189 (jeweils Mitaufhebung der Jugendstrafe bei fehlerhafter Nichtanordnung der Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB); BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - RReg …
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    aa) Die Urteilsgründe lassen zunächst nicht besorgen, dass das Landgericht bei seiner Gefährlichkeitsprognose davon ausgegangen ist, die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB setze die Gefahr gleichartiger Taten voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 ? 2 StR 135/07, juris Rn. 6).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Ein solches ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ausreichend für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 306, 307 und vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07 -, zitiert nach juris Rn. 6: die Wahrscheinlichkeit muss nicht hoch, sondern lediglich höheren Grades sein).
  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer

    Nicht erforderlich ist, dass von der betroffenen Person eine ständige Gefahr ausgeht oder dass eine hohe oder hochgradige Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07 - juris Rdn. 6; Fischer, StGB 65. Aufl., § 63 Rdn. 35).
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