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   BGH, 23.10.2019 - 2 StR 139/19   

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https://dejure.org/2019,43131
BGH, 23.10.2019 - 2 StR 139/19 (https://dejure.org/2019,43131)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - 2 StR 139/19 (https://dejure.org/2019,43131)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 2 StR 139/19 (https://dejure.org/2019,43131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 263 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Versuch (Unmittelbares Ansetzen bei notwendigen Beiträgen eines Tatmittlers); Bandentat (Abgrenzung zwischen Mittäter, Anstifter oder Gehilfe); Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Ort des eigentlichen Tatgeschehens erforderlich); Urteilsgründe (Mitteilung der für ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rewis.io

    Beginn des Versuchsstadiums beim versuchten Betrug in mittelbarer Täterschaft; Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei bandenmäßig begangenen Vermögensdelikten; Grundsätze für die Abfassung eines Strafurteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung in zwei Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 559
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und der zugehörigen inneren Tatsachen geschehen (vgl. BGH NJW 2020, 559; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, StPO 27. Aufl. § 267 Rn. 37 ff., 44 ff.).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20

    Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen

    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und

    Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26; vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21 Rn. 10; vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26; vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6).
  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO , Annexkompetenz

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und der zugehörigen inneren Tatsachen geschehen (vgl. BGH NJW 2020, 559 ; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, StPO 27. Aufl. § 267 Rn. 37 ff., 44 ff.).
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