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   BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17   

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https://dejure.org/2017,33202
BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17 (https://dejure.org/2017,33202)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - 2 StR 14/17 (https://dejure.org/2017,33202)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17 (https://dejure.org/2017,33202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
    Einbruchsdiebstahl (Verhältnis zu gleichzeitig begangener Sachbeschädigung: Tateinheit bei eigenständigem Unrechtsgehalt der Sachbeschädigung; Verhältnis zur gewerbsmäßigen Tatbegehung: strafschärfende Berücksichtigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 1 S 2 Nr 3 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Wohnungseinbruchdiebstahl: Vorliegen einer bandenmäßigen Tatbegehung bei "eingespielter Vorgehensweise" der Täter; Gewerbsmäßigkeit der Tatbegehung als Strafzumessungsaspekt

  • IWW

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244a Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 244 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Tatbegehung beim Wohnungseinbruchdiebstahl; Erörterung des Mitführens von Einbruchswerkzeug im Zusammenhang mit der Frage einer bandenmäßigen Tatbegehung

  • rewis.io

    Wohnungseinbruchdiebstahl: Vorliegen einer bandenmäßigen Tatbegehung bei "eingespielter Vorgehensweise" der Täter; Gewerbsmäßigkeit der Tatbegehung als Strafzumessungsaspekt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenmäßige Tatbegehung beim Wohnungseinbruchdiebstahl; Erörterung des Mitführens von Einbruchswerkzeug im Zusammenhang mit der Frage einer bandenmäßigen Tatbegehung

  • rechtsportal.de

    Bandenmäßige Tatbegehung beim Wohnungseinbruchdiebstahl; Erörterung des Mitführens von Einbruchswerkzeug im Zusammenhang mit der Frage einer bandenmäßigen Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bandendiebstahl: Bande, ja oder nein?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken": Glück gehabt bei der Gewerbsmäßigkeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung? Tateinheitliche Verurteilung nötig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl - und die Gewerbsmäßigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbruchsdiebstahl - und die Sachbeschädigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandendiebstahl - und die Gewerbsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17
    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl, der mit einem Einbruch begangen wird, und Sachbeschädigung scheidet zugunsten der Klarstellungsfunktion von Tateinheit aus, wenn die Sachbeschädigung bei konkreter Betrachtung von dem regelmäßigen Ablauf eines Einbruchdiebstahls oder Wohnungseinbruchdiebstahls abweicht, von einem eigenständigen Unrechtsgehalt geprägt ist und sich nicht als typische Begleittat erweist (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2001 - 1 StR 470/00, NJW 2002, 150, 151).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 332/13

    Schwerer Bandendiebstahl (Einbruchsdiebstahl: Tateinheit mit Sachbeschädigung;

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17
    Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn der Schaden durch Sachbeschädigung über denjenigen durch Diebstahl deutlich hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 332/13, NStZ 2014, 40).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17
    Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17
    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen der ursprünglichen Absicht des Täters nicht zu weiteren Taten kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Beim Übersteigen eines Gartenzauns oder -tors mit der Absicht, in ein dahinter liegendes Haus einzubrechen, kommt es darauf an, ob Zaun oder Tor schon eine gewahrsamssichernde Funktion zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO, einerseits und BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340 andererseits; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. November 1988 - 1 Ws 202/88).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Soweit der Senat bisher eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340), gibt er diese auf.
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 68/18

    Beurteilung der nicht geringen Menge bei teilweise zum Weiterverkauf und

    Die Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340, 341) spricht dafür, in derartigen Fällen den zusätzlichen Unrechtsgehalt des Handeltreibens, das nicht typische Begleittat des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist, durch die Annahme von Tateinheit hervorzuheben.
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Soweit er bisher eine abweichende Auffassung vertreten hat (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340), beabsichtigt er, diese aufzugeben.

    Der Senat hat diese Voraussetzungen insbesondere dann angenommen, wenn der durch die Sachbeschädigung verursachte Schaden den Wert der Diebesbeute deutlich übersteigt oder gegebenenfalls weitere Sachbeschädigungen von den Tätern vorgenommen werden, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überwinden von Zugangshindernissen stehen und damit vom typischen Verlauf eines Einbruchdiebstahls abweichen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340, 341, zum Zusammentreffen von Wohnungseinbruchdiebstahl mit Sachbeschädigung).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 18/21

    Unmittelbares Ansetzen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl über Balkon im 1. OG

    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2017 (2 StR 14/17, juris) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen (anders möglicherweise BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, juris Rn. 8).

    Dort (Urteil vom 14. Juni 2017, aaO Rn. 2) stieg der Täter über den Gartenzaun - einen Lattenzaun, zu dessen Höhe dem Urteil nichts zu entnehmen ist - auf das Grundstück und begab sich zu dem Wohnhaus, um dort einzubrechen; mehr passierte nicht.

  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit,

    Gewerbsmäßigkeit der Tatbegehung kann aber dennoch als strafschärfender Strafzumessungsaspekt berücksichtigt werden, weil das gesteigerte Unrecht eines Wohnungseinbruchsdiebstahls in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht des gewerbsmäßigen Diebstahls steht (BGH, Urteil vom 14.06.2017, 2 StR 14/17; Beschluss vom 13.06.2017, 3 StR 494/16).
  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

    Wenngleich die Kammer nicht verkennt, dass ein solch professionelles und planvolles Vorgehen - ebenso wie ein eingespielte Vorgehensweise - für sich genommen nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine bandenmäßige Begehung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 14.06.2017, 2 StR 14/17), handelt es sich hierbei doch um ein weiteres Indiz, das in der Gesamtschau mit den vorstehenden Erwägungen die Annahme eine Bande und der im jeweiligen Einzelfall bandenmäßigen Begehung weiter stützt.
  • LG Hamburg, 15.08.2018 - 606 KLs 7/18

    Strafverurteilung wegen Diebstahls mit Waffen u.a.: Bestätigung einer Einlassung

    Ein planvolles Vorgehen allein ist kein Indiz, welches von Rechts wegen einen Schluss auf eine bandenmäßige Tatbegehung gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17).
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