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   BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91   

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https://dejure.org/1991,3839
BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91 (https://dejure.org/1991,3839)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1991 - 2 StR 14/91 (https://dejure.org/1991,3839)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - 2 StR 14/91 (https://dejure.org/1991,3839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der Beweiserhebung - Frühere Einlassung - Richterliche Aussage - Widersprüchliche Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 548
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91
    Insbesondere sind die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGH StV 1988, 138 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91
    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß die Verwendung einer Schußwaffe beim schweren Raub kein Strafschärfungsgrund ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Dass der Inhalt einer Urkunde vom Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung übergangen wurde, kann daher nur dann ausnahmsweise mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst für das Revisionsgericht erkennbar ergibt, dass der in der Urkunde fixierte Umstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich war (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 41, 30, 25, 22; BGH StV 1993, 115; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 337 Rdnr. 82).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Mit der unterbliebenen Erörterung der unmittelbar aus dem Inhalt der verlesenen Urkunde folgenden, für die Beweiswürdigung wesentlichen Einzelheit des notierten Datums des Zugangs des Schriftsatzes beim Prozeßbevollmächtigten der Ehefrau des Angeklagten ist der Inbegriff der Hauptverhandlung nicht erschöpft worden; dies begründet die Revision wegen eines Verfahrensverstoßes gegen § 261 StPO (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    So liegt es hier bei der verlesenen Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten (vgl. BGH StV 1991, 548 = BGHR § 261 StPO Inbegriff der Verhandlung 25).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

    Der Inhalt dessen, was Zeugen über die Einlassungen des Angeklagten D. im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, kann vom Revisionsgericht nicht über das hinaus ermittelt werden, was in den Urteilsgründen enthalten ist (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
    Das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (§ 261 StPO), ist ausschließlich seine Sache; die von ihm dabei gewonnenen Ergebnisse sind grundsätzlich vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGHSt 10, 208 ff. = NJW 1957, 1039; BGH StV 1991, 548; BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 33; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01).
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