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   BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98   

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https://dejure.org/1998,5288
BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98 (https://dejure.org/1998,5288)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1998 - 2 StR 14/98 (https://dejure.org/1998,5288)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98 (https://dejure.org/1998,5288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen Sozialprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

    Auszug aus BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98
    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6; Umstände, besondere 12).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Wahrheitswidrige oder beschönigende Angaben des Angeklagten dürfen deshalb regelmäßig weder strafschärfend berücksichtigt noch zur Ablehnung einer günstigen Sozialprognose im Rahmen des § 56 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 ? 6 StR 224/21, StV 2022, 158; Beschluss vom 20. April 1999 ? 4 StR 111/99, StV 1999, 602; Beschluss vom 20. Februar 1998 ? 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von

    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482; vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 664/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99

    Bewährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung

    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
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