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   BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11   

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BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 66 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat; Testosteron); Strafzumessung (Erörterungsmangel zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit: Suchterkrankung; Strafrahmenverschiebung bei der Beihilfe); rechtsfehlerhaftes Absehen von ...

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat; Testosteron); Strafzumessung (Erörterungsmangel zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit: Suchterkrankung; Strafrahmenverschiebung bei der Beihilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Tat als Folge von Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung als Strafzumessungsgrund i.R.d. Festsetzung der Strafe

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellung der Tat als Folge einer Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung des Angeklagten als Strafzumessungsgrund bei ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 2 S. 2; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 64
    Feststellung einer Tat als Folge von Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung als Strafzumessungsgrund i.R.d. Festsetzung der Strafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 66 ; StGB § 72
    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellung der Tat als Folge einer Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung des Angeklagten als Strafzumessungsgrund bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausnehmen des vom Gericht nicht angewandten § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff - BGH-Rechtsprechung wieder einheitlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Im Hinblick auf die Therapiebereitschaft des Angeklagten und den möglichen Grad der Erfolgsaussicht einer solchen Behandlung könnte bei Annahme der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen im Übrigen auch zu prüfen sein, ob eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2007, 464).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel führen demnach zur kumulativen Anordnung der Maßregeln (BGH NStZ-RR 2008, 336).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in der Entziehungsanstalt verlangt vielmehr ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2009, 442, 443 mwN).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Die zur Entscheidung berufene Kammer wird sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das angesichts der Verfassungswidrigkeit des Rechts der Sicherungsverwahrung deren Anordnung von einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung abhängig macht und dabei in der Regel eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten an konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen verlangt (BVerfG NJW 2011, 1931, 1946), mit dieser Frage erneut befassen müssen.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2013 - 1 StR 573/12 (juris Rn. 19); vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (juris Rn. 9); vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10, NStZ-RR 2011, 204 jeweils mwN).

    Unsicherheiten über den Erfolg der milderen Maßnahme müssen dagegen - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - zur kumulativen Anordnung der Maßregeln führen (§ 72 Abs. 2 StGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Mai 2013 - 1 StR 573/12 (juris Rn. 24); vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (juris Rn. 9); Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).

  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Infolgedessen stehen die Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt einschließlich der hiervon abhängigen Anordnung des Vorwegvollzugs einerseits und über die Strafe andererseits in einem inneren Zusammenhang, der einem ausschließlich gegen die Maßregelentscheidung geführten Rechtsmittelangriff entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Entscheidungen des BGH vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 (jeweils juris) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11

    Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom

    Die Senatsentscheidungen vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (BGH aaO. Rn. 10 f. sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 2 KLs 9/18

    Stiche in Kopf, Brust und Bauch des Nebenklägers mit einem Messer als eine das

    Verbleibt insofern eine Unsicherheit, sind die Maßregeln kumulativ anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 für das Verhältnis § 66 StGB zu § 64 StGB; Fischer, StGB, § 72 Rn. 5 u. 7; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 426).
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