Rechtsprechung
BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 261 StPO
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt - IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags
- rewis.io
Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags
- rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags - datenbank.nwb.de
Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- faz.net (Pressemeldung, 28.07.2017)
Urteil gegen Mathe-Rätsel-Messerstecher aufgehoben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versuchter Totschlag - und der Rücktrittshorizont
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 02.12.2016 - 32 Ks 13/16
- BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 303
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren …
Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
- KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18
Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris). - OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17
Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog. …
Die Abgrenzung bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.;… u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = StV 1983, 100 = NStZ 1983, 360; 19.03.2013 - 1 StR 647/12 und 08.06.2016 - 5 StR 564/15 = NStZ 2017, 276; Beschluss vom 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 = NStZ-RR 2018, 10; 29.08.2017 - 4 StR 116/17 und 07.09.2017 - 5 StR 350/17 [bei juris]).Seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits aus dem Jahr 1982 (…BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = JZ 1983, 262 = StV 1983, 100 = JuS 1983, 556 = NStZ 1983, 360 = JR 1984, 70) entspricht es ebenfalls ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (aus der neueren Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 StR 350/17; 29.08.2017 - 4 StR 116/17; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 [jeweils bei juris]; 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303, jeweils m.w.N.), dass bei der für die Beurteilung relevanten Tätervorstellung nicht etwa, wie das LG dies offensichtlich getan hat, auf den ursprünglichen Tatplan abzustellen ist.
- KG, 26.09.2019 - 121 Ss 11/19
Bedingter Vorsatz bei Geldwäsche
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris). - KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21
Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 303, 304). - KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19
Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris). - KG, 26.09.2019 - 2 Ss 18/19 Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
- KG, 02.09.2019 - 2 Ss 26/19
Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).