Rechtsprechung
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 2 StPO
Beweiswürdigung (DNA-Spuren); Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren - IWW
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung
- rechtsportal.de
StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 19.10.2015 - 5 KLs 1600 Js 27004/14
- BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 91
- StV 2017, 505
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23 Denn den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass aus sachverständiger Sicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass gerade der Angeklagte (Mit-)Verursacher der DNA-Spuren war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91 f. für Spuren, die einen sicheren Schluss auf einen Hauptverursacher zulassen; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447 ff.; Ulbrich/Anslinger/Bäßler u.a., NStZ 2017, 135 ff.).
- BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische …
Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; zur Spurenqualität und zur Bedeutung der Anzahl der Spurenverursacher Ulbrich u.a., Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur Biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 136; zur Klassifikation von Mischspuren Schneider u.a., NStZ 2007, 447).cc) Schließlich lässt sich die vom Landgericht aus der Spurenlage gezogene Folgerung, dass die an dem Fingerkuppenfragment des Handschuhs gesicherte Spur DNA des Angeklagten enthalte, aus der Nichtausschließbarkeit einer Spurenverursachung nicht herleiten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; vgl. auch die Empfehlungen der Spurenkommission NStZ 2017, 135).