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   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16   

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https://dejure.org/2016,51370
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • IWW

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2
    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 91
  • StV 2017, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Denn den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass aus sachverständiger Sicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass gerade der Angeklagte (Mit-)Verursacher der DNA-Spuren war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91 f. für Spuren, die einen sicheren Schluss auf einen Hauptverursacher zulassen; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447 ff.; Ulbrich/Anslinger/Bäßler u.a., NStZ 2017, 135 ff.).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; zur Spurenqualität und zur Bedeutung der Anzahl der Spurenverursacher Ulbrich u.a., Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur Biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 136; zur Klassifikation von Mischspuren Schneider u.a., NStZ 2007, 447).

    cc) Schließlich lässt sich die vom Landgericht aus der Spurenlage gezogene Folgerung, dass die an dem Fingerkuppenfragment des Handschuhs gesicherte Spur DNA des Angeklagten enthalte, aus der Nichtausschließbarkeit einer Spurenverursachung nicht herleiten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; vgl. auch die Empfehlungen der Spurenkommission NStZ 2017, 135).

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