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   BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18   

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https://dejure.org/2018,17438
BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten

  • rewis.io

    Rücktritt von unbeendetem Versuch bei freiwilliger Abstandnahme von Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 24 Abs. 1
    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und der Rücktrittshorizont

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 594
  • StV 2021, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).

    Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Vielmehr hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

  • KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20

    Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris, NStZ 2019, 594; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris) und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen sich nicht etwa lediglich als eine Annahme oder als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermögen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - m.w.N.).
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris Rdnr. 12, und 24. März 2015 - 5 StR 521/14 -, juris Rdnr. 8, jeweils m. w. Nachw.).
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